Wie gefährlich ist der Amok-Rentner? Hinzugefügt am 9. März 2020 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textauszug Blick vom 5. März 2020 / von Beat Michel) Das Amt für Justizvollzug hat den Antrag gestellt, den Amok-Rentner Peter Hans Kneubühl zu verwahren. Vor Gericht kam es zum Showdown zwischen zwei Gutachtern. Der Angeklagte selbst war nicht vor Ort. Wie gefährlich ist der Rentner Peter Hans Kneubühl (76)? Am Donnerstag drehte sich am Prozess am Regionalgericht in Biel alles um die Frage, ob der Sonderling verwahrt werden soll. Die Meinung der Experten könnten unterschiedlicher nicht sein. Direktor der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Bern sieht in dem Rentner, der im Moment in Sicherheitshaft steckt und nicht an den Prozess kommen wollte, keine Gefahr für die Öffentlichkeit. Professor Werner Strik hat Peter Hans Kneubühl über die sechs Monate, die er in seiner Institution verbracht hatte, persönlich mehrmals getroffen. Nur unter speziellen Vorzeigen gefährlich «Wir haben ihn intensiv beobachtet», sagt er. «Wir schätzen ihn nur unter bestimmten Situationen als gefährlich ein. Nämlich, wenn er in die Enge getrieben wird, wie das bei der Zwangsräumung im 2010 passiert ist», sagt der Experte. «Mir gegenüber relativierte Kneubühl die extremen Ansichten, die er in seinem Tagebuch niederschreibt», sagt Strik. Er glaubt an eine Schizoide Persönlichkeitsstörung. Das heisst, es ist ein Mensch, der sich am liebsten von allem zurückzieht. «Ohne den Vorfall wäre Kneubühl vielleicht noch immer der Sonderling, der niemandem etwas antut. Das Gutachten des forensischen Psychiaters Elmar Habermeyer sieht Kneubühl in einem ganz anderen Licht. Vor Gericht sagt der Experte, dass ein weiterer Gewaltausbruch sehr wohl passieren könnte. Jeder Stress mit Behörden könnte ein Auslöser sein. Auch die Käufer des zwangsversteigerten Elternhauses seien in Gefahr. Sie haben das Haus stark verändert. Ein weiterer Auslöser könnte die Einrichtung einer Beistandsschaft sein. Die Rückfallgefahr sei gross… Alles, was Kneubühl aufnimmt, interpretiere er als Feindbild. Überwachungskameras in einer Bank, Tierspuren um sein Haus. Frauenparkplätze, die #MeToo-Bewegung, oder Feminismus ganz im allgemeinen. Alles wurde erfunden, nur um ihm zu schaden. Sogar der Engel auf dem Grab seiner Mutter sieht er als Zeichen einer Bedrohung. Die Staatsanwaltschaft steht hinter dem Gutachten von Elmar Habermeyer. Er wirft Professor Werner Strik vor, durch die Behandlung von Kneubühl die Distanz verloren zu haben. Der Staatsanwalt sagt, Kneubühl sei keine harmlose Person. Sondern jemand, der zu einem weiteren brutalen Angriff bereit ist. Wegen der Schwere und Dauer der Störung fordert auch er die Verwahrung. Verteidigung will Haftentlassung Die Verteidigung von Peter Hans Kneubühl fordert nichts Geringeres als Haftentlassung. Die Verwahrung sei abzulehnen und sein Mandant sei aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Die wahnhaften Störung bestätige ja nicht einmal der Klinikdirektor. Die Verteidigung zweifelt das Gutachten von Elmar Habermeyer an. Die Situation mit der Zwangsräumung wird es nicht mehr geben. Er habe ja kein Haus mehr… Weiterlesen.
Wie gefährlich ist der Rentner Peter Hans Kneubühl (76)? Am Donnerstag drehte sich am Prozess am Regionalgericht in Biel alles um die Frage, ob der Sonderling verwahrt werden soll. Die Meinung der Experten könnten unterschiedlicher nicht sein. Direktor der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Bern sieht in dem Rentner, der im Moment in Sicherheitshaft steckt und nicht an den Prozess kommen wollte, keine Gefahr für die Öffentlichkeit. Professor Werner Strik hat Peter Hans Kneubühl über die sechs Monate, die er in seiner Institution verbracht hatte, persönlich mehrmals getroffen. Nur unter speziellen Vorzeigen gefährlich «Wir haben ihn intensiv beobachtet», sagt er. «Wir schätzen ihn nur unter bestimmten Situationen als gefährlich ein. Nämlich, wenn er in die Enge getrieben wird, wie das bei der Zwangsräumung im 2010 passiert ist», sagt der Experte. «Mir gegenüber relativierte Kneubühl die extremen Ansichten, die er in seinem Tagebuch niederschreibt», sagt Strik. Er glaubt an eine Schizoide Persönlichkeitsstörung. Das heisst, es ist ein Mensch, der sich am liebsten von allem zurückzieht. «Ohne den Vorfall wäre Kneubühl vielleicht noch immer der Sonderling, der niemandem etwas antut. Das Gutachten des forensischen Psychiaters Elmar Habermeyer sieht Kneubühl in einem ganz anderen Licht. Vor Gericht sagt der Experte, dass ein weiterer Gewaltausbruch sehr wohl passieren könnte. Jeder Stress mit Behörden könnte ein Auslöser sein. Auch die Käufer des zwangsversteigerten Elternhauses seien in Gefahr. Sie haben das Haus stark verändert. Ein weiterer Auslöser könnte die Einrichtung einer Beistandsschaft sein. Die Rückfallgefahr sei gross… Alles, was Kneubühl aufnimmt, interpretiere er als Feindbild. Überwachungskameras in einer Bank, Tierspuren um sein Haus. Frauenparkplätze, die #MeToo-Bewegung, oder Feminismus ganz im allgemeinen. Alles wurde erfunden, nur um ihm zu schaden. Sogar der Engel auf dem Grab seiner Mutter sieht er als Zeichen einer Bedrohung. Die Staatsanwaltschaft steht hinter dem Gutachten von Elmar Habermeyer. Er wirft Professor Werner Strik vor, durch die Behandlung von Kneubühl die Distanz verloren zu haben. Der Staatsanwalt sagt, Kneubühl sei keine harmlose Person. Sondern jemand, der zu einem weiteren brutalen Angriff bereit ist. Wegen der Schwere und Dauer der Störung fordert auch er die Verwahrung. Verteidigung will Haftentlassung Die Verteidigung von Peter Hans Kneubühl fordert nichts Geringeres als Haftentlassung. Die Verwahrung sei abzulehnen und sein Mandant sei aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Die wahnhaften Störung bestätige ja nicht einmal der Klinikdirektor. Die Verteidigung zweifelt das Gutachten von Elmar Habermeyer an. Die Situation mit der Zwangsräumung wird es nicht mehr geben. Er habe ja kein Haus mehr… Weiterlesen.
Verteidigung will Haftentlassung Die Verteidigung von Peter Hans Kneubühl fordert nichts Geringeres als Haftentlassung. Die Verwahrung sei abzulehnen und sein Mandant sei aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Die wahnhaften Störung bestätige ja nicht einmal der Klinikdirektor. Die Verteidigung zweifelt das Gutachten von Elmar Habermeyer an. Die Situation mit der Zwangsräumung wird es nicht mehr geben. Er habe ja kein Haus mehr… Weiterlesen.