Zustellung an Putzfrau nicht gültig Hinzugefügt am 12. Juni 2020 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | Obergericht des Kantons Zürich / OGer PS190132 Urteil vom 12. September 2019 Textauszug Gemäss Art. 64 Abs. 1 SchKG darf eine Ersatzzustellung an einen Angestellten erfolgen. Angestellt ist, wer als dem Schuldner untergeordnete Hilfsperson bei der Ausübung seines Berufes mitwirkt. Dies ist bei einer für die Reinigung der Privatwohnung angestellten Reinigungskraft nicht der Fall. Eine diesbezügliche Zustellung ist nicht gültig… Das Urteil und dessen ausführliche Begründung: OGer PS190132-O2_Beschwerde Zustellung Zahlungsbefehl