Zustellungen von Betreibungsurkunden per A-Post Plus Hinzugefügt am 21. April 2020 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | Der Bundesrat hat mittels einer Notverordnung über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus u.a. Erleichterungen bei der Zustellung von Betreibungsurkunden beschlossen. Die Verordnung tritt ab 20. April 2020 in Kraft und gilt voraussichtlich bis zum 30. September 2020. In Anwendung von Art. 7 der Verordnung über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht (COVID-19-Verordnung Justiz- und Verfahrensrecht) vom 16. April 2020 besteht die Möglichkeit, dass die Betreibungsbehörden unter anderem unter gewissen Kriterien die Zustellungen von Betreibungsurkunden (Zahlungsbefehle und Konkursandrohungen) per A-Post Plus vornehmen können. Zur COVID-19-Verordnung Justiz- und Verfahrensrecht Erläuterungen zur vorgenannten Verordnung