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Amtsgeheimnis verletzt

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Amtsgeheimnis verletzt

Hinzugefügt am 26. September 2025 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textauszug Tages-Anzeiger vom 26. September 2025 / von Maja Reznicek)

Ex-Mitarbeiter meldet Fehler der Gemeinde – und wird gebüsst. Rund 37’000 Franken sollte eine Transport­firma für Anschluss­gebühren bezahlen. Später stellte sich heraus: Schuldig war sie der Gemeinde Pfungen nur 3000 Franken.

In Kürze:

  • Ein ehemaliger Angestellter hat aufgedeckt, dass die Gemeinde Pfungen eine falsche Rechnung in der Höhe von 37’000 Franken gestellt hat.
  • Die betroffene Transportfirma musste letztlich nur 3000 Franken Bearbeitungs­gebühren bezahlen.
  • Obwohl der Mann recht hatte, verurteilte ihn die Staats­anwaltschaft Winterthur/Unterland per Strafbefehl wegen Verletzung des Amts­geheimnisses.
  • Die Gemeinde erklärt, wie es zu dem Fehler kam.

Seine beiden E-Mails hat der frühere Angestellte der Gemeinde Pfungen teuer bezahlt. Im Frühling vor zweieinhalb Jahren meldete er sich als «vermeintlicher Whistleblower» bei einer ortsansässigen Transportfirma. Die Gemeinde hatte ihr im Zusammenhang mit einem Erweiterungsbau Anschlussgebühren von fast 37’000 Franken berechnet. Doch die Rechnung sei falsch, hielt der heute 66-Jährige in den Mails an die Firma fest.

Dass er damit recht hatte, bestätigte auch die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland im rechtskräftigen Strafbefehl. Trotzdem brummte sie ihm eine Busse von 1200 Franken auf. Hinzu kommen eine bedingte Geldstrafe von 4800 Franken und die Verfahrenskosten von 800 Franken. Der Grund: Er hat das Amtsgeheimnis verletzt. Zu seinem Pech hatte die Firma die beiden Mails postwendend an die Gemeinde Pfungen weitergeleitet.

Wie es im Strafbefehl heisst, gab der Ex-Mitarbeiter Umstände preis, über die er aus seiner damaligen Tätigkeit Bescheid wusste und die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren. Insbesondere ging es um «verwaltungsinterne Informationen»: Zum Beispiel schrieb der Mann, dass er die Ausgangslage des Baugesuchs zu «seiner Aktivzeit» geprüft habe und für die Berechnungen der Gebühren verantwortlich gewesen sei.

Wie in den Mails zu lesen ist, kam der Ex-Mitarbeiter zum Schluss, dass die Firma keine Wasser- und Entwässerungsgebühren mehr bezahlen muss. Das habe er während seiner Zeit bei der Gemeinde auch «einvernehmlich» mit dem Bereichsleiter besprochen…

Auf Anfrage gab der 66-Jährige nur zurückhaltend Auskunft. Schliesslich wolle er das Amtsgeheimnis nicht nochmals verletzen. Der Mann stellt aber klar, warum er direkt das Unternehmen und nicht zuerst die Gemeinde auf den Fehler aufmerksam gemacht hat.

So habe er ein sehr schwieriges Verhältnis zu seinem Vorgesetzten gehabt, und andere Personen, an die er sich hätte wenden können, seien mit diesem befreundet gewesen. «Ich habe meine Stelle im Streit verlassen», sagte der Mann nüchtern am Telefon. Für eine Aufsichtsbeschwerde wiederum fehlten ihm die Dokumente. «Der Gang zur Firma war der einzige Weg.» Andere Bauherrschaften zu schützen, sei seine Motivation, sich gegenüber dieser Redaktion zu äussern: «Passt auf, auch Gemeinden können Fehler machen.»

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