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Annahme NR: KK-Prämien – Eltern bleiben Schuldner

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Annahme NR: KK-Prämien – Eltern bleiben Schuldner

Hinzugefügt am 7. Juni 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

Krankenkassenprämien. Eltern bleiben Schuldner der nichtbezahlten Prämien der Kinder

Motion 17.3323 / Chronologie:

  • Einreichungsdatum 04.05.2017 von Bea Heim (SP) im Nationalrat
  • Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion (Stellungnahme vom 06.09.2017)
  • Annahme des Nationalrates am 05.06.2019 (Für Annahme der Motion: 174 / Dagegen: 2 / Enthaltung: 1)

Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 64a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) dahingehend zu ändern, dass die Eltern Schuldner der Prämie des gemäss GB, Artikel 277 Absätze 1 und 2, unterhaltsberechtigten Kindes sind und dies auch bleiben, wenn die Unterhaltspflicht weggefallen ist. Kinder sollen nicht nachträglich für unterlassene Prämienzahlungen der Eltern belangt werden können.

Begründung
Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung besteht eine selbstständige Prämienpflicht des Kindes (Urteil des Bundesgerichtes 9C_660/2007 vom 25. April 2008 und RKUV 2000 Nr. KV 129, S. 232). Aufgrund der Unterhaltspflicht gemäss Artikel 276 in Verbindung mit Artikel 277 ZGB müssen die Eltern die Prämien für die Kinder bezahlen. Schuldner der Prämien bleibt jedoch das Kind.

Dies führt dazu, dass Kinder bei Erreichen der Volljährigkeit ohne eigenes Verschulden zu Schuldnern und Schuldnerinnen werden, wenn die Eltern es – ganz oder teilweise – versäumt haben, die Prämienrechnung für ihre Kinder zu begleichen. Tatsächlich sind Fachstellen für Schuldenberatung immer wieder mit der Situation konfrontiert, dass Kinder bei Erreichung der Volljährigkeit betrieben werden, weil deren Eltern die Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben. Die aufgelaufenen Schulden können hohe Summen von 10 000 Franken und mehr erreichen. Die betroffenen jungen Erwachsenen werden dadurch beim Start in die Selbstständigkeit stark behindert. Sie müssen ihr meist kleines Einkommen dafür aufwenden, um Schulden abzutragen, die sie nicht verursacht haben. Zudem hat ein Betreibungsregistereintrag einschneidende Auswirkungen auf das weitere Fortkommen. Der Einstieg in das Berufsleben der jungen Erwachsenen kann erheblich erschwert oder – bei gewissen Berufen wie Treuhänder, Rechtsanwalt, Juwelier oder Uhrmacher – sogar verhindert werden. Ebenso wird eine erfolgreiche Wohnungssuche praktisch verunmöglicht.

In seiner Antwort auf die Anfrage Heim 15.1023 anerkennt der Bundesrat die Problematik. Mit dem Hinweis auf eine bevorstehende Prämienbefreiung der Kinder infolge der parlamentarischen Initiative Humbel 10.407 verneint er jedoch den gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Nachdem die parlamentarische Initiative Humbel von den Räten abschliessend behandelt worden ist und die Kinder nicht von den Prämien befreit wurden, ist diese Problematik über eine Änderung des KVG anzugehen.

Heim Bea, Nationalrätin SP

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