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Anzahl Bezirke: Gemeinden wünschen keine Änderung

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Anzahl Bezirke: Gemeinden wünschen keine Änderung

Hinzugefügt am 27. Mai 2025 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

Medienmitteilung des Regierungsrates vom 15. Mai 2025

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Behördeninitiative «Für eine zeitgemässe dezentrale Organisation des Kantons Zürich» abzulehnen. Eine breit angelegte Umfrage hat wenig bis keine politische Zustimmung zur vorgeschlagenen Neuorganisation des Kantons gezeigt.

Die Gemeinderäte Wallisellen, Dietlikon, Embrach und Freienstein-Teufen sowie die Stadträte Opfikon und Bülach haben im Oktober 2021 die Behördeninitiative «Für eine zeitgemässe dezentrale Organisation des Kantons Zürich» eingereicht. Sie verlangt eine Neueinteilung des Kantons in höchstens zehn statt wie heute zwölf Bezirke.

Die Behördeninitiative ist ein Resultat der Plattform «Gemeinden 2030», in der sich Vertreterinnen und Vertreter von Kanton und Gemeinden gemeinsam mit der Zukunft der Gemeinden auseinandersetzen. Die Bezirksgrenzen sind seit rund 200 Jahren fast unverändert geblieben. Einige Teilnehmende von «Gemeinden 2030» waren der Ansicht, dass diese gemeindeübergreifenden Strukturen den künftigen Herausforderungen der Gemeinden nicht mehr gerecht werden.

Der Kantonsrat hat die Initiative im März 2022 vorläufig unterstützt. Auch der Regierungsrat hat eine politische Diskussion über die Weiterentwicklung der Bezirksstrukturen befürwortet. Dies, weil er ein grosses Interesse daran hat, dass die Bezirksbehörden ihre Aufgaben auch in Zukunft möglichst gemeindenah und bürgerfreundlich erfüllen können. Er hat dem Kantonsrat im Oktober 2022 deshalb beantragt, der Initiative zuzustimmen und eine breite politische Diskussion über eine Weiterentwicklung der Bezirksstrukturen zu führen. Im November 2023 hat die Geschäftsleitung des Kantonsrates das Geschäft zur Ausarbeitung einer Umsetzungsvorlage an den Regierungsrat zurückgewiesen.

Angesichts der weitreichenden Folgen des Vorhabens entschied die zuständige Direktion der Justiz und des Innern, vor der Antragstellung ein breit abgestütztes Meinungsbild zum grundsätzlichen Ausmass eines Reformbedarfs einzuholen. Die Direktion hat die Gemeinden und ihre Verbände, die Bezirksräte und die Bezirksgerichte darauf am Gemeindeforum
2024 und in einer digitalen Umfrage zu verschiedenen Umsetzungsvarianten des Vorhabens befragt. Diese Umfrage zeigt wenig Zustimmung für eine Neueinteilung der Bezirke, wie sie die Behördeninitiative anregt. Von den 121 teilnehmenden Organisationen bevorzugen 46, auf jegliche Anpassungen zu verzichten. 45 haben sich für die Variante ausgesprochen, dass
einzelne Gemeinden bei Bedarf in einen unmittelbar angrenzenden Bezirk wechseln können. Nur 14 Organisationen würden eine Reduktion der Anzahl Bezirke auf 10, 16 Organisationen eine Reduktion auf 8 bevorzugen.

Der Regierungsrat hat entschieden, dass sich die Ausarbeitung einer Umsetzungsvorlage in Anbetracht der Umfrageergebnisse nicht rechtfertigt. Er beantragt deshalb dem Kantonsrat, die Behördeninitiative abzulehnen. Der Regierungsrat wird jedoch prüfen, wie der Wechsel einzelner Gemeinden in einen anderen Bezirk ermöglicht werden könnte.

 

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