Automatische Löschung von Betreibungen Hinzugefügt am 3. Juni 2024 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | 24.306 Standesinitiative „Automatische Löschungen von Betreibungen bei Tilgung der betriebenen Forderungen“ Eingereicht von: Genf / Einreichungsdatum: 07.05.2024 / Erstbehandelnder Rat: Ständerat Anm. der VGBZ-Redaktion: Bereits 2019 wurde auf Bundesebene eine ähnliche Motion (19.3243) eingereicht, welche ebenfalls verlangt hat, eine Betreibung automatisch zu löschen, wenn die betriebene Forderung getilgt wurde. Sie schaffte zwar die Hürde des Nationalrates, wurde jedoch vom Ständerat mit 26 zu 19 Stimmen abgelehnt. Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert die Bundesversammlung dazu auf, auf diesen Entscheid nochmals zurückzukommen. In der Standesinitiative verweist der Kantons auch auf die Ausgangslage und Besonderheit des Falls Genf: „Die herrschende Konjunkturlage, d. h. die Inflation, der schwindelerregende Anstieg der Krankenkassenprämien und die steigenden Mieten erhöhen den Druck auf viele Haushalte enorm und bringen diese in finanzielle Schwierigkeiten. Einem immer grösseren Teil der Bevölkerung droht eine Betreibung. Genf gehört in verschiedener Hinsicht zu denjenigen Kantonen, die diese beunruhigende Situation am direktesten zu spüren bekommen. Denn die Krankenkassenprämien sind in Genf schweizweit am höchsten. Für das Jahr 2024 wurde für den Kanton Genf kürzlich eine Erhöhung von 9,1 Prozent angekündigt, während der landesweite Durchschnitt 8,7 Prozent beträgt (das ist die stärkste Erhöhung seit 2010). In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Krankenkassenprämien nach den Steuern die häufigste Art von Zahlungsrückständen in verschuldeten Haushalten darstellen. Laut dem Bundesamt für Statistik betrafen 2021 zwei Drittel der Zahlungsbefehle in Genf ausstehende Krankenkassenprämien. Auch die Mieten in Genf gehören schweizweit zu den teuersten, da der Wohnungsmarkt seit Jahrzehnten äusserst angespannt ist. Auf dem Wohnungsmarkt, der von einem starken Wettbewerb geprägt ist, wie auch auf dem Genfer Arbeitsmarkt, der sich im kantonalen Vergleich durch eine besonders hohe Arbeitslosenquote auszeichnet, ist ein Eintrag im Betreibungsregister (auch wenn er alt und die Schuld getilgt ist) für die Betroffenen ein klarer Nachteil. Der Kanton Genf weist zusammen mit Neuenburg bereits heute die höchste Schuldnerquote auf (10,4 Prozent im Jahr 2019). Vor dem Hintergrund der steigenden Lebenshaltungs- und Fixkosten eines Haushaltes ist davon auszugehen, dass diese Zahl in den kommenden Monaten und Jahren noch deutlich ansteigen wird. Um denjenigen, die dazu in der Lage sind, einen schnellen Neuanfang zu ermöglichen, ist es wichtig, dass die bereits bestehenden Kosten nicht noch mit «zusätzliche Kosten angereichert» werden. Vielmehr sollen die zuständigen Ämter die Betreibungen bei vollständiger Tilgung der betriebenen Forderungen automatisch löschen. Das Anbringen eines Vermerks im Betreibungsregister ist schon heute üblich. Das Ersetzen dieses Verweises durch eine Löschung würde für die betroffenen Ämter keinen wesentlichen Mehraufwand bedeuten. Für die Gläubigerseite würde die Rechnung ebenfalls aufgehen, da für sie ein administrativer Aufwand wegfallen würde.„ 24.306 Standesinitiative „Automatische Löschung von Betreibungen bei Tilgung der betriebenen Forderungen“ (zum gesamten Text und der Begründung)