• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Betreibungsamt
    • Einleitung
      • Einleitung der Betreibung
      • Übersicht der Betreibungsarten
      • Wen betreibt man wo?
      • Gebühren
      • Rechtsvorschlag
        • Beseitigung des Rechtsvorschlags
      • Betreibungsferien und Rechtsstillstand
    • Fortsetzung
      • Betreibung auf Pfändung – Fortsetzungsbegehren
      • Pfändungsvollzug
      • Betreibung auf Konkurs
    • Verwertung
      • Verwertungsverfahren – Verwertungsbegehren
      • Faustpfandbetreibung
      • Grundpfandbetreibung
      • Grundstückversteigerungen Kt. Zürich
    • Solvabilitätsauskünfte
      • Betreibungsauskunft erteilen
      • Betreibungsauskunft bestellen
    • Aufsichtsbehörden
  • Gemeinde- / Stadtammannamt
    • Amtlicher Befund
    • Beglaubigung
    • Gerichtliches Verbot
    • Vollstreckung und Zustellung
    • Freiw. öffentliche Versteigerung
  • Formulare / Weitere Dienste
    • Formulare / Online-Dienste
    • Grundstück-Versteigerungen
    • Ämterverzeichnis
    • Jobs
    • Links
  • Kurse
    • Aktuelle Kurse
    • Ausbildungsprogramm 2026
    • Berufsbildung Eidg. Verband
    • News(-letter)
    • Kontakt / AGB
  • News
  • Newsletter
  • Organisation
    • Kontakt
    • Organisation VGBZ
      • Vorstand
      • Fachkommissionen
      • Statuten
      • Standesregeln
      • Anforderungsprofil
      • Infobroschüre VGBZ
    • Impressum
  • Forum
  • Suchen
  • Extranet
  • mobile menu
  • Startseite
  • Forum
  • Kontakt
  • Extranet

Beamten beschimpft: Einmal „Arschloch“ kostet 1100 Franken

Home≻Uncategorized≻Beamten beschimpft: Einmal „Arschloch“ kostet 1100 Franken
  • Betreibungsamt

        Betreibungsamt

        Einleitung

        • Einleitung der Betreibung
        • Übersicht der Betreibungsarten
        • Wen betreibt man wo?
        • Gebühren
        • Betreibungsferien und Rechtsstillstand

        Fortsetzung

        • Betreibung auf Pfändung – Fortsetzungsbegehren
        • Pfändungsvollzug
        • Betreibung auf Konkurs

        Verwertung

        • Verwertungsverfahren – Verwertungsbegehren
        • Faustpfandbetreibung
        • Grundpfandbetreibung
        • Grundstückversteigerung Kt. Zürich

        Solvabilitätsauskünfte

        • Betreibungsauskunft erteilen
        • Betreibungsauskunft bestellen
  • Gemeinde- / Stadtammannamt

        Gemeinde- / Stadtammannamt

        Amtlicher Befund

        Beglaubigung

        Gerichtliches Verbot

        Vollstreckungen und Zustellungen

  • Formulare / Weitere Dienste
  • Kurse
  • News
  • Organisation

Beamten beschimpft: Einmal „Arschloch“ kostet 1100 Franken

Hinzugefügt am 13. Januar 2020 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag Blick vom 10. Januar 2020 / SDA)

Der Ausraster auf dem Polizeiposten in Stäfa ZH kommt einen 64-jährigen Mann teuer zu stehen.

Verbale Ausraster gegenüber der Zürcher Polizei können teuer werden: Ein 64-jähriger Mann, der auf einem Polizeiposten ausfällig wurde, muss nun 1100 Franken zahlen – für einmal «Arschloch». Die Beschimpfung fiel bei einem hitzigen Gespräch am Schalter des Polizeipostens in Stäfa ZH gegenüber einem 31-jährigen Beamten. Weshalb der Mann sich so aufregte, geht aus dem kürzlich publizierten Strafbefehl gegen ihn nicht hervor. Klar ist, dass der Polizist sich die Beschimpfung nicht gefallen liess und Anzeige erstattete. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland gab dem Polizisten Recht und kam zum Schluss, dass die Beschimpfung «wissentlich und willentlich» geäussert worden sei und den Polizisten «in seiner Ehre verletzt habe“. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den 64-Jährigen wegen Beschimpfung zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 70 Franken. Die Strafe ist bedingt. Sie muss also nicht bezahlt werden, sofern sich der Hitzkopf in der Probezeit von zwei Jahren nichts Neues zuschulden kommen lässt.

Busse und Verfahrenskosten sind zu bezahlen
Dennoch wird die Sache für den Mann teuer: Er erhielt zusätzlich noch eine Busse von 300 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken auferlegt. Diese muss er trotz bedingter Strafe zahlen – insgesamt also 1100 Franken für einmal «Arschloch“. Wie häufig Polizistinnen und Polizisten beschimpft werden, wird nicht statistisch erfasst. «Doch beleidigt werden, das ist heute Alltag», sagte Johanna Bundi Ryser, Präsidentin des Verbandes Schweizerischer Polizei-Beamter auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Viele Beamte unterlassen Meldung
Sehr viele betroffene Polizistinnen und Polizisten würden solche verbalen Attacken nicht melden. Sie seien der Meinung, dass dies ein Stück weit zum Beruf gehöre und sich zudem nicht gegen sie persönlich richte, sondern gegen die staatliche Macht, welche die Polizei für viele Bürgerinnen und Bürger verkörpere. Bundi Ryser findet es allerdings «sehr schade», dass Beleidigungen gegenüber Polizisten nicht konsequenter angezeigt werden. Schliesslich seien verbale Ausraster nicht selten die erste Stufe für gravierende Angriffe.

Wegen massiver Drohungen bleibt Verwaltung geschlossen

Haupt-Sidebar

Formulare / Weitere Dienste

  • Formulare / Online-Dienste
  • Grundstück-Versteigerungen
  • Ämterverzeichnis
  • Jobs
  • News
  • Links
  • Newsletter

© 2026 vgbz. All rights reserved.
Impressum / Datenschutzerklärung

Wenn Sie auf dieser Seite bleiben, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Mehr

Ok