Bericht der Eidg. Finanzkontrolle kritisiert Bund Hinzugefügt am 12. April 2021 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textbeitrag Blick vom 8. April 2021 / von SDA) Das Bundesamt für Justiz nimmt seine Aufgabe als Oberaufsicht über die kantonalen Betreibungs- und Konkursämter ungenügend war. Zu diesem Schluss und Rüge wegen mangelnder Aufsicht kommt ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs wird von den Kantonen umgesetzt. Die Oberaufsicht liegt beim Bundesrat, der auch für die einheitliche Anwendung des Gesetzes sorgt. Die Aufsicht auf Bundesebene wird vom Bundesamt für Justiz ausgeübt. Für die Erfüllung dieser Aufgabe verfügt der Bund über eine Teilzeitstelle. Die Eidgenössische Finanzkontrolle kommt nun in ihrem am Mittwoch publizierten Bericht zum Schluss, dass der Bund seine Aufsichtsfunktion nicht genügend wahrnimmt. Sie hat zuhanden des Bundesamts für Justiz acht Empfehlungen formuliert, deren Umsetzung notwendig seien, «um die gesetzliche Aufgabe der Oberaufsicht über Schuldbetreibung und Konkurs zu erfüllen». In dem 32-seitigen Bericht nimmt der Bund zu diesen Empfehlungen Stellung. Korrekturbedarf auch bei der Höhe der Gebühren Korrekturbedarf stellte die Finanzkontrolle auch bei der Höhe der Gebühren fest. Die Gebühren für die Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren sind in einer Bundesverordnung geregelt und werden für die ganze Schweiz einheitlich festgelegt. Grundsätzlich ist eine Gebühr dazu gedacht, die Kosten einer Dienstleistung zu decken, hält die Finanzkontrolle fest, «doch die meisten Kantone, die ihre Staatsrechnung veröffentlichen, machen dabei Gewinne». Die Finanzkontrolle sei der Auffassung, dass die geltenden Gebühren angepasst werden müssen. Die aktuellen Kosten würden der fortschreitenden Digitalisierung, den tatsächlichen Kosten der Leistungen und dem öffentlichen Interesse nicht genug Rechnung tragen. Ob eine Senkung der Gebührenansätze wünschenswert sei, werde derzeit geprüft, hält das Bundesamt für Justiz fest. Das Parlament habe den Bundesrat verpflichtet, die Gebühren bei Schuldbetreibung und Konkurs zu untersuchen und insbesondere zu prüfen, ob die Prinzipien der Kostendeckung und der Äquivalenz befolgt werden. Diese Arbeiten seien nun im Gang. Schliesslich weist die EFK in ihrem Bericht darauf hin, dass die Auskünfte über die Schuldner problematisch seien. So könne zum Beispiel ein Gläubiger keinen vollständigen Betreibungsauszug eines Schuldners erhalten, wenn dieser in den letzten fünf Jahren in verschiedenen Betreibungs- und Konkurskreisen gewohnt hat. Derzeit seien weder die Einrichtung eines schweizweiten Betreibungs- und Konkursregisters noch die Förderung einer Vernetzung der kantonalen Datenbanken in Planung. Der Bundesrat werde voraussichtlich im ersten Quartal 2021 einen Vorentwurf in die Vernehmlassung schicken, der diese Lücken schliessen soll, Bundesamt für Justiz fest. Betreibungsämter sollen vor der Ausstellung eines Betreibungsregisterauszugs in Zukunft zwingend eine Wohnsitzüberprüfung vornehmen müssen. Auch soll das Potenzial der Nationalen Adressdatenbank (NAD) für das Betreibungswesen geprüft werden.