Betreibungsamt versteigert Hof von Quälbauer Hinzugefügt am 25. August 2023 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textbauszüge Blick und Tages-Anzeiger vom 25. August 2023) Das Gut im Kanton Thurgau hatte 2017 wegen vernachlässigter Tierhaltung eines Pferdezüchters nationale Berühmtheit erlangt. Nun kommt es unter den Hammer. (Blick) Der Fall um Ulrich K. hat die Schweiz bewegt: Im März stand der Landwirt zuletzt vor Gericht, weil ihm Tierquälerei vorgeworfen wurde. Nun verteigert das Betreibungsamt des Bezirks Arbon seinen Hof in Hefenhofen TG. Das teilt der Kanton Thurgau am Freitagmorgen mit. Darüber hinaus werden zwölf weitere Grundstücke, die in seinem Besitz sind, versteigert. Der Grund: offene Schulden bei diversen Gläubigern. Die Versteigerung findet am 5. Dezember statt. Sollte K. seine offenen Schulden bis dahin begleichen, findet die Versteigerung nicht statt. Das Betreibungsamt schätzt den Wert der Grundstücke auf 2’048’000 Franken… (Tages-Anzeiger) Das Betreibungsamt des Bezirks Arbon hat die Versteigerung der Liegenschaften eines Landwirts in Hefenhofen angekündigt. Dieser erlangte 2017 wegen eines Tierschutzfalls nationale Bekanntheit. Damals ordneten die Behörden eine Zwangsräumung an und transportierten unter anderem 90 Pferde ab. Neben dem Hof in Hefenhofen kommen gemäss Mitteilung des Thurgauer Amtes für Betreibungs- und Konkurswesen zwölf weitere Grundstücke in Salmsach, Uttwil, Romanshorn und Amriswil unter den Hammer. Grund für die Versteigerungen seien offene Schulden des Besitzers… Der Hof vor sechs Jahren zwangsgeräumt Der Landwirt aus Hefenhofen stand seit Jahren im Streit mit den Behörden. Seine Tierhaltung war immer wieder beanstandet worden. Ab Mitte Juli 2017 kursierten in den Medien Fotos von vernachlässigten Tieren, die Tierschützer gemacht hatten. Am 7. August 2017 wurde der Hof zwangsgeräumt. Im März 2023 stand er unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei vor dem Bezirksgericht Arbon. Dieses sprach den ehemaligen Pferdezüchter jedoch von zahlreichen Vorwürfen frei. Die meisten von den Behörden behobenen «Beweise», mit denen die Staatsanwaltschaft den vorbestraften Tierquäler mehr als sechs Jahre hinter Gitter bringen wollte, seien nicht verwertbar, hiess es im Urteil. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.