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BGE Rechtzeitig aufs Erbe verzichtet

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BGE Rechtzeitig aufs Erbe verzichtet

Hinzugefügt am 21. Juli 2025 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag SRF vom 17. Juli 2025 / Leiturteil Bundesgericht)

Wer rechtzeitig aufs Erbe verzichtet, kann viel gewinnen.

  • Ein verschuldeter Mann hat auf sein Erbe verzichtet, das Vermögen seiner Mutter ging damit direkt an ihre Enkel über.
  • Die Stadt Chur hat daraufhin Klage eingereicht: Mit dem Erbverzicht habe der Verschuldete seine Gläubiger, namentlich die Stadt, geschädigt.
  • Nun hat das Bundesgericht entschieden: Alles sei rechtens, da der Mann noch zu Lebzeiten seiner Mutter auf das Erbe verzichtet hatte.

Die Grossmutter hat ihr gesamtes Vermögen direkt ihren Enkeln vermacht. Ihr Sohn hat dafür, noch zu Lebzeiten der Vermögenden, einen Erbverzichtsvertrag unterzeichnet. Stattdessen bekam er für das Haus ein lebenslanges Wohnrecht.

Alles rechtens – dank Erbverzicht zu Lebzeiten
Nur: Der Mann hatte bei der Stadt Chur über 43’000 Franken Schulden. Mit dem Verzicht auf das Erbe konnte dieses also nicht genutzt werden, um die Schulden zurückzuzahlen. Chur hat deswegen geklagt, mit dem Argument, der Mann habe mit dem Erbverzicht seine Gläubiger geschädigt.

Nun hat das Bundesgericht in einem Leiturteil geurteilt, es sei alles richtig gelaufen. Die Gläubiger könnten nur geschädigt werden, wenn auf ein Vermögen verzichtet werde, das dem Schuldner bereits zustehe. Weil der Sohn bereits zu Lebzeiten seiner Mutter verzichtet habe, gehörte das Geld zu diesem Zeitpunkt noch der Mutter.

Diese könne das Geld so ausgeben, wie sie wolle. Daher könne sie es auch direkt ihren Enkeln vermachen. Die Stadt Chur könne damit nicht auf das Geld zurückgreifen.

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