Bundesrichter vor dem Kollaps Hinzugefügt am 20. März 2018 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textauszug Blick vom 19. März 2018 / von Andrea Willimann) Die Geschäftslast am Bundesgericht in Lausanne erreichte 2017 einen absoluten Höchststand. Auch die anderen eidgenössischen Gerichte haben viel zu viel zu tun. Der Geschäftsbericht nennt Gründe. Wo kein Kläger, da kein Richter, sagt ein Sprichwort. Umgekehrt gilt bezogen auf die Gerichte der Eidgenossenschaft: Weil es ganz viele Kläger gibt, haben die Richter ganz viel zu tun. Mit 8029 neuen Fällen erreichte die Geschäftslast des Bundesgerichtes 2017 einen absoluten Höchststand (Vorjahr: 7743). Gewachsen ist auch der Berg unerledigter Fälle: Die Richter schlossen 2017 nur 7782 Verfahren ab (2016: 7811). Und weil es schon in früheren Jahren Überträge gab, warteten auf die Richter am ersten Arbeitstag 2018 bereits 3004 Fälle. Die Bundesrichter schlagen Alarm: Jegliche Mehrbelastung sei nicht mehr vertretbar. Eine «markante Entlastung des Bundesgerichts» werde immer vordringlicher, «um die Qualität der Rechtspflege zu sichern», schreiben sie im Geschäftsbericht der Gerichte der Eidgenossenschaft. Überlastet sind auch das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht sowie das Bundespatentgericht. Auch in ihren Abteilungen ist das Geschäftsvolumen deutlich gestiegen, und nirgends konnten die hängigen Verfahren komplett abgebaut werden. … So hat der Bundesrat vor zwei Wochen vorgeschlagen, Privaten und Unternehmen den Zugang zu den Zivilgerichten zu erleichtern. Konkret will er die Prozesskostenvorschüsse halbieren. Zudem will er den kollektiven Rechtsschutz stärken, indem er künftig Gruppenvergleiche ermöglicht. Ein weiterer Grund für die Klagenflut ist die verunglückte Revision des Bundesgerichtsgesetzes von 2007. Sie habe ihren Zweck nicht erfüllt, heisst es im Geschäftsbericht. Von einer Entlastung könne nicht die Rede sein. Am Bundesverwaltungsgericht sorgen zudem die kürzeren Behandlungsfristen im Asylgesetz für Sorgenfalten. Diese treten Anfang 2019 in Kraft. Die viele Mehrarbeit zahlt sich für die Eidgenossenschaft nicht aus. In der Rechnung des Bundesgerichts mit seinen 319,6 Vollzeitstellen stehen Ausgaben und Investitionen in der Höhe von 93 Millionen Franken Einnahmen von nur rund 14 Millionen Franken gegenüber. Der Deckungsgrad betrug 15,2 Prozent. Noch trüber sieht es beim Bundesstrafgericht (Deckungsgrad: 7,7 Prozent; 58,2 Vollzeitstellen) sowie beim Bundesverwaltungsgericht (5,2 Prozent; 382,8 Vollzeitstellen) aus… Weiterlesen. Ein Bericht von Andrea Willimann Motion NR: Tiefere Gebühren bei Schuldbetreibung und Konkurs