• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Betreibungsamt
    • Einleitung
      • Einleitung der Betreibung
      • Übersicht der Betreibungsarten
      • Wen betreibt man wo?
      • Gebühren
      • Rechtsvorschlag
        • Beseitigung des Rechtsvorschlags
      • Betreibungsferien und Rechtsstillstand
    • Fortsetzung
      • Betreibung auf Pfändung – Fortsetzungsbegehren
      • Pfändungsvollzug
      • Betreibung auf Konkurs
    • Verwertung
      • Verwertungsverfahren – Verwertungsbegehren
      • Faustpfandbetreibung
      • Grundpfandbetreibung
      • Grundstückversteigerungen Kt. Zürich
    • Solvabilitätsauskünfte
      • Betreibungsauskunft erteilen
      • Betreibungsauskunft bestellen
    • Aufsichtsbehörden
  • Gemeinde- / Stadtammannamt
    • Amtlicher Befund
    • Beglaubigung
    • Gerichtliches Verbot
    • Vollstreckung und Zustellung
    • Freiw. öffentliche Versteigerung
  • Formulare / Weitere Dienste
    • Formulare / Online-Dienste
    • Grundstück-Versteigerungen
    • Ämterverzeichnis
    • Jobs
    • Links
  • Kurse
    • Aktuelle Kurse
    • Ausbildungsprogramm 2025
    • Berufsbildung Eidg. Verband
    • News(-letter)
    • Kontakt / AGB
  • News
  • Newsletter
  • Organisation
    • Kontakt
    • Organisation VGBZ
      • Vorstand
      • Fachkommissionen
      • Statuten
      • Standesregeln
      • Anforderungsprofil
      • Infobroschüre VGBZ
    • Impressum
  • Forum
  • Suchen
  • Extranet
  • mobile menu
  • Startseite
  • Forum
  • Kontakt
  • Extranet

Das „Nachttischli“ dürfen Schuldner heute behalten

Home≻Uncategorized≻Das „Nachttischli“ dürfen Schuldner heute behalten
  • Betreibungsamt

        Betreibungsamt

        Einleitung

        • Einleitung der Betreibung
        • Übersicht der Betreibungsarten
        • Wen betreibt man wo?
        • Gebühren
        • Betreibungsferien und Rechtsstillstand

        Fortsetzung

        • Betreibung auf Pfändung – Fortsetzungsbegehren
        • Pfändungsvollzug
        • Betreibung auf Konkurs

        Verwertung

        • Verwertungsverfahren – Verwertungsbegehren
        • Faustpfandbetreibung
        • Grundpfandbetreibung
        • Grundstückversteigerung Kt. Zürich

        Solvabilitätsauskünfte

        • Betreibungsauskunft erteilen
        • Betreibungsauskunft bestellen
  • Gemeinde- / Stadtammannamt

        Gemeinde- / Stadtammannamt

        Amtlicher Befund

        Beglaubigung

        Gerichtliches Verbot

        Vollstreckungen und Zustellungen

  • Formulare / Weitere Dienste
  • Kurse
  • News
  • Organisation

Das „Nachttischli“ dürfen Schuldner heute behalten

Hinzugefügt am 11. April 2018 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag NZZ vom 11. April 2018 / von Daniel Fritzsche)

Weil Möbel an Wert verloren haben, gibt es in der Stadt Zürich fast keine Sachpfändungen mehr. Die Bundesgesetzgebung hat auf diese Entwicklung bis jetzt nicht reagiert. Doch das könnte sich ändern.

Es klopft an der Türe – und dem Schuldner rutscht das Herz in die Hose. Ein Pfändungsbeamter betritt die Wohnung. Er durchforstet alle Räume nach wertvollen Gegenständen, nach Schmuck, nach teuren Möbeln. Die Ausbeute nimmt der Beamte mit und versteigert die Waren später, um Gläubigern einen Teil ihres Geldes zurückzugeben. Denkt man an eine Pfändung, dann haben viele genau solche Bilder vor Augen. Die gängige Praxis ist mittlerweile aber eine ganz andere. Sogenannte Sachpfändungen, wie sie vor 100 Jahren die Regel waren, sind zur absoluten Ausnahme geworden. Das zeigt eine Auswertung, welche die Betreibungsämter der Stadt Zürich am Dienstag am Rande ihrer jährlichen Medienkonferenz veröffentlicht haben.

Die Zahlen sprechen für sich: Letztes Jahr haben die Ämter nur noch bei 14 Prozent der über 50 000 Pfändungen in der Stadt Gegenstände eingezogen. Bei rund 40 Prozent der Fälle kam es zu Lohnpfändungen; ein Teil des Einkommens wird dabei für die Gläubiger zur Seite gestellt. Beim grossen Rest mussten meist Verlustscheine ausgestellt werden, weil die Schuldner weder über ein pfändbares Einkommen noch Vermögen verfügten. Solche hoffnungslosen Fälle gab es schon um 1900. Das Verhältnis von Lohn- und Sachpfändungen war damals aber genau umgekehrt. «Es hat ein fast schon spektakulärer Wandel stattgefunden», sagt Yves de Mestral, Präsident der Konferenz der Stadtammänner von Zürich. Er hat das historische Zahlenmaterial ausgewertet.

Zwei Milchkühe dürfen bleiben
Seit den 1950er Jahren nimmt der Anteil an Sachpfändungen ab, jener der Lohnpfändungen nimmt zu. De Mestral erklärt dies mit dem «Ikea-Effekt». «Sachgüter verlieren an Wert», erklärt der Stadtammann aus dem Kreis 3. Eine vielfach weitervererbte Wohnwand aus schwerem Eichenholz mag vor 70 Jahren ein Vermögen wert gewesen sein. «Heute sind das Ladenhüter.» An einer Gant würden solche Stücke keinen Gewinn abwerfen. Darum lassen Pfändungsbeamte von Möbeln heute mehrheitlich die Finger. Das gilt auch für Elektronikgeräte. Vor über 100 Jahren war das anders. De Mestral zitiert aus einer Anweisung aus dem Jahr 1908. Der Amtsleiter des Betreibungsamts Wiedikon verfügte damals: «Für jede Familie, die aus mehr als 4 Personen besteht, sind 2 Nachttischli zu belassen; für kleinere Familien eines.» Bis ins Detail wurde geregelt, welche Gegenstände den Schuldnern abgenommen werden durften und welche als sogenannte «Kompetenzgüter» tabu waren. Das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz in der Schweiz listet weitere «unpfändbare Vermögenswerte» auf.

Vor 126 Jahren trat das Gesetz in Kraft, und es gilt zu weiten Teilen heute noch. Darin ist etwa festgehalten, dass «religiöse Erbauungsbücher und Kultusgegenstände» von einer Pfändung ausgenommen sein müssen. Ebenso «nach der Wahl des Schuldners entweder zwei Milchkühe oder Rinder, oder vier Ziegen oder Schafe, sowie Kleintiere nebst dem zum Unterhalt und zur Streu auf vier Monate erforderlichen Futter und Stroh». Der Gesetzestext wirkt mit diesen Passagen, die heute nur einen Bruchteil der Schuldner betreffen, reichlich antiquiert. De Mestral dazu: «Der Gesetzgeber hat seinerzeit mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht mit der heute sehr hohen Zahl von Lohnpfändungsverfahren gerechnet.» Zu dieser mittlerweile vorherrschenden Praxis ist im Gesetz nämlich sehr wenig zu lesen. Der modus operandi ergibt sich in erster Linie aus der Rechtsprechung. Für Yves de Mestral ist dies ein Manko. Er würde es begrüssen, wenn das Bundesgesetz revidiert würde, vor allem auch, um das Problem der seriellen Lohnpfändungen in den Griff zu bekommen. Nicht selten reihe sich bei Lohnpfändungen nämlich die eine an die nächste. «So dreht sich das Hamsterrad, in dem sich viele Schuldner befinden, munter weiter.» Als Reformvorschläge nennt der frühere SP-Kantonsrat etwa den Direktabzug von Steuern und Krankenkassenprämien vom Lohn. Politische Vorstösse in diese Richtung sind in der Vergangenheit gescheitert.

Autos werden weiter eingezogen
Dass Sachpfändungen heute beinahe ausgestorben sind, hat für Schuldner Vorteile. Szenen, bei denen der Pfändungsbeamte den Fernseher vor der versammelten Nachbarschaft durch das Treppenhaus davonträgt, gehören praktisch der Vergangenheit an. «Die Stigmatisierung hat abgenommen», sagt Yves de Mestral. Ganz verschwunden sind Sachpfändungen trotz klarer Tendenz aber noch nicht. Schmuck und vor allem Autos können nach wie vor gut weiterverkauft werden. Eingezogene Bankkonti zählen ebenfalls in diese Kategorie. Nachtische hingegen dürfen die Schuldner getrost behalten. Der Aufwand, das Tischchen aus der Wohnung zu holen, übersteigt den erwarteten Erlös bei einer Versteigerung um ein Vielfaches.

Weiterlesen (zuzüglich Statistik in Prozent „Erfolgreiche Pfändungsvollzüge in der Stadt Zürich“ / Quelle: Konferenz der Stadtammänner Zürich).

52 528 Lohnpfändungen in der Stadt Zürich – In den Wohnungen von privaten Schuldnern sind immer weniger Vermögenswerte zu holen. Statt Pfändungen von Sachen sind daher Lohnpfändungen die Regel (Textauszug aus 20 Minuten online vom 10. April 2018). Weiterlesen.

Medienorientierung Konferenz der Stadtammänner von Zürich_180410

 

Haupt-Sidebar

Formulare / Weitere Dienste

  • Formulare / Online-Dienste
  • Grundstück-Versteigerungen
  • Ämterverzeichnis
  • Jobs
  • News
  • Links
  • Newsletter

© 2025 vgbz. All rights reserved.
Impressum / Datenschutzerklärung

Wenn Sie auf dieser Seite bleiben, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Mehr

Ok