Der Betreibungstrick kann teuer werden Hinzugefügt am 25. August 2023 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textbeitrag 20 Minuten vom 24. August 2023 / von Lukas Hausendorf) Im Kanton Baselland kassierten zwei Personen Strafbefehle, weil sie mit fingierten Betreibungsregisterauszügen auf Wohnungssuche waren. Wer seinen Betreibungsregisterauszug fälscht, macht sich der Urkundenfälschung schuldig. Allerdings hat man es auf dem Wohnungsmarkt schwer, wenn man keinen blütenweissen Auszug präsentieren kann. Das wusste auch eine 36-jährige Baselbieterin, die sich mit einem fingierten Betreibungsregisterauszug um eine Wohnung in Muttenz bewarb. Anstatt zwei hatte ihr Auszug plötzlich nur noch eine Seite. Und obendrauf war er von ihr noch neu datiert worden. Die Vermieterschaft erkannte den Schwindel allerdings, noch bevor es zur Vertragsunterzeichnung gekommen war. Die Behörde erkannte eine ungerechtfertigte Bereicherungsabsicht und vor allem einen unrechtmässigen Vorteil, den sich die Beschuldigte mit der Urkundenfälschung erschleichen wollte. Damit wurde obendrauf noch der Tatbestand des versuchten Betrugs erfüllt. Die Vermieterschaft sei in Bezug auf ihre finanziellen Forderungen, also die Miete, zumindest gefährdet worden. Fette Rechnung von der Staatsanwaltschaft Die Staatsanwaltschaft verurteilte die Frau per Strafbefehl nun wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 3600 Franken. Bezahlen muss sie eine Busse von 900 Franken, zuzüglich Verfahrenskosten summiert sich die Rechnung auf 1550 Franken. Es war nicht der einzige derartige Fall, den die Baselbieter Staatsanwaltschaft im Juli erledigte. Eine 52-jährige Mutter wurde wegen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 3200 Franken und einer Busse von 800 Franken verurteilt. Mitsamt Gebühren muss sie 2208 Franken bezahlen. Sie erlangte mit fingierten Betreibungsregisterauszügen von ihr und ihrer erwachsenen Tochter im Mai 2020 tatsächlich eine neue Wohnung. Gegen die Tochter ist ein entsprechendes Verfahren noch hängig, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht. Die Frau ist inzwischen erneut umgezogen. Ob dabei erneut ein gefälschter Betreibungsregisterauszug zum Wohnungsschlüssel verholfen hat, kann nur vermutet werden. Immerhin blieb sie keine Miete schuldig. «Anzeigen tragen zur Prävention bei» Beide wohnungssuchenden Frauen wurden von ihren Vermietern an die Staatsanwaltschaft verpfiffen. Der Hauseigentümerverband informiert seine Mitglieder periodisch in seiner Verbandszeitung über das Thema, wie beim HEV auf Anfrage zu erfahren war. «Jede Anzeige trägt zur allgemeinen Prävention in diesem Bereich bei», sagt Paul Stämpfli, Jurist beim HEV Schweiz. Von Häufungen solcher Fälle sei ihm indes nichts bekannt, es seien auch keine entsprechenden Meldungen seitens der Sektionen eingegangen. Vermieter können die Authentizität eines Betreibungsregisterauszugs überprüfen. Eine Abfrage bei einer Kreditauskunft lässt Fälschungen auffliegen. Der HEV bietet seinen Mitgliedern den Zugang zu solchen Diensten zu Vorzugskonditionen an.