Der weltweite Kampf um die Alimente Hinzugefügt am 4. Dezember 2017 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textauszug NZZ am Sonntag, vom 3. Dezember 2017 / von Lukas Häuptli) Beim Bund stapeln sich die Gesuche zur Eintreibung ausstehender Unterhaltszahlungen. Wir leben in einer globalisierten Gesellschaft. Das ist natürlich ein Gemeinplatz, aber von Zeit zu Zeit muss man sich auch Gemeinplätze wieder in Erinnerung rufen. Wir fliegen für drei Tage nach New York, wir baden an den Stränden von Mauritius, wir trekken im Himalaja. Und dank den sozialen Netzwerken sind wir mit der halben Welt in Dauerkontakt. Kein Wunder, bleibt da die grosse Liebe auch einmal in einem entfernten Land hängen. Entsprechend der Globalisierung der Gesellschaft wächst die Zahl der binationalen Ehen – und die der binationalen Scheidungen. In der Schweiz machen sie heute rund 35 Prozent aller Heiraten und Trennungen aus. Aus diesem Grund müssen geschiedene Frauen und Männer ausstehende Alimente immer öfter im Ausland einfordern. Zwar gibt es dazu keine statistischen Angaben, fest steht aber: Beim Bundesamt für Justiz stapeln sich die Gesuche von Geschiedenen, die um Hilfe bei der internationalen Eintreibung von Unterhaltsbeiträgen bitten. Das Bundesamt und seine sogenannte Zentralbehörde internationale Alimentensachen ist aufgrund von internationalen Abkommen zu dieser Unterstützung verpflichtet. „Die Zentralbehörde bearbeitet zurzeit rund 3000 Dossiers“, sagt Joëlle Schickel-Küng, die beim Bundesamt für Justiz den Fachbereich Internationales Privatrecht leitet… Etwa 40 Prozent von ihnen würden aus der Schweiz eingehen, etwa 60 Prozent aus dem Ausland. Die Fälle, in denen Geschiedene Alimente in anderen Ländern eintreiben müssen, werden nicht nur zahlreicher, sie werden auch langwieriger. „Die grenzüberschreitende Eintreibung ist oft eine komplizierte Angelegenheit“, sagt Joëlle Schickel-Küng. „In den meisten Fällen erfolgt eine langjährige Bearbeitung der Dossiers.“ Das hat vor allem einen Grund: Viele Probleme der globalisierten Gesellschaft werden noch immer mit nationalstaatlichen Lösungen angegangen – und diese sind naturgemäss von Staat zu Staat verschieden. So auch hier: Jedes Land hat ein eigenes System, ja ein eigenes Rechtssystem, wie es ausstehende Alimente eintreibt oder Dritten bei der Eintreibung ausstehender Unterhaltszahlungen hilft. Weiterlesen. Eine Leseprobe. Der gesamte Artikel ist kostenpflichtig.