Diese Gesetze gelten neu ab 2026 Hinzugefügt am 22. Dezember 2025 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textbeitrag Beobachter vom 19. Dezember 2025 / von Katharina Siegrist, Norina Meyer, Martin Müller, Nicole Müller und Julia Gubler) Von 13. AHV-Rente über Stalking bis zum Betreibungsregisterauszug. Diese neuen Gesetze treten am 1. Januar 2026 in Kraft. AHV: Neu gibt es die 13 AHV-Renten Mehr Geld von der AHV: Ab 2026 wird die Altersrente nicht mehr 12 Mal, sondern neu 13 Mal ausbezahlt. Das erste Mal im Dezember 2026. So hat es das Stimmvolk mit der Annahme der entsprechenden Volksinitiative beschlossen. Die wichtigsten Fragen zur 13. AHV-Rente lesen Sie in diesem Beobachter-Artikel. Hauskauf: Längere Rügefrist und Nachbesserung Wer im neuen Jahr ein Haus oder eine Wohnung kauft oder umbaut, hat mehr Rechte. Mängel müssen nämlich nicht mehr «sofort» reklamiert werden. Neu hat man 60 Tage Zeit dafür. Die Frist kann auch im Vertrag nicht verkürzt werden. Die gesetzliche Verjährungsfrist für die Mängelrechte von fünf Jahren darf mittels Vertrag nicht mehr verkürzt werden. Auch darf das unentgeltliche Nachbesserungsrecht nicht mehr ausgeschlossen werden – zumindest nicht für Immobilien, die man selbst oder innerhalb der Familie bewohnt. Stalking: Neuer Straftatbestand Das Strafgesetzbuch wird um einen Tatbestand reicher: Ab dem 1. Januar 2026 ist Stalking explizit verboten. Stalking ist ein Verhalten, bei dem der Täter oder die Täterin das Opfer beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht. Wer betroffen ist, leidet oft stark. Die Opfer fühlen sich nicht mehr sicher, müssen jederzeit mit einem neuen, unerwünschten «Überfall» rechnen und büssen so ein grosses Stück Lebensqualität ein. Der neue Tatbestand soll es Betroffenen einfacher machen, dagegen vorzugehen. Zu ihrem Schutz gibt es nun eine klare Regelung: Wer jemandem nachstellt, wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Zumindest, sofern die betroffene Person einen Strafantrag stellt. Die Strafbehörden verfolgen die Tat also nicht von sich aus. Bisher war Stalking nicht explizit gesetzlich verboten. Stalkerinnen und Stalker konnten nur bestraft werden, wenn ihr Verhalten gegen eine andere Strafnorm verstossen hatte. Zum Beispiel gegen den Tatbestand der Nötigung, des Hausfriedensbruchs oder der Beschimpfung. Ungerechtfertigte Betreibungen unsichtbar machen: Frist verlängert Wer betrieben wird, obwohl er nichts schuldet, hat ein Problem: Die Betreibung ist sichtbar im Register. Für ganze fünf Jahre. Das stört etwa bei der Wohnungssuche. Betroffene können zwar mit einem Rechtsvorschlag leicht verhindern, dass sie etwas bezahlen müssen. Diesen Rechtsvorschlag kann nur ein Richter beseitigen. Aber was ist, wenn die Gegenseite nichts macht, nie vor Gericht geht? Dann bleibt die Betreibung sichtbar im Register. In diesem Fall können Betriebene ein Gesuch stellen, dass die Betreibung nicht mehr angezeigt wird. Das mussten sie bisher gemäss Bundesgericht innert eines Jahres tun. Neu haben sie fünf Jahre Zeit. Spoofing: Kampf gegen Betrugsmasche Das Bakom will dem sogenannten Call-Spoofing mit Schweizer Nummern einen Riegel schieben. So funktioniert die Spoofing-Masche: Betrüger verschleiern ihre tatsächliche Telefonnummer und lassen eine gefälschte Nummer auf dem Display des Angerufenen anzeigen. Wenn es sich dabei um eine lokale oder bekannte Nummer handelt, weckt das oft Vertrauen. Ab 2026 müssen Anrufe aus dem Ausland, die eine Schweizer Festnetznummer anzeigen, systematisch gekennzeichnet werden. Wenn die Mobile-Anbieter eine gefälschte Nummer erkennen, wird der Anruf entweder als unbekannt angezeigt oder ganz blockiert. Ab 1. Juli 2026 gilt dies auch für Mobilnummern. Prämienverbilligung: Kantone müssen liefern Die Krankenkassenprämien steigen auch dieses Jahr – und das um durchschnittlich 4,4 Prozent. Die mittlere Monatsprämie beträgt neu Fr. 393.30. Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien» tritt 2026 in Kraft. Die Kantone müssen nun einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung leisten. Jeder Kanton kann aber immer noch selbst entscheiden, wie stark und für welche Versicherten er die Prämien verbilligt. Konsumkredit: Höchstzinssatz sinkt Gute Nachrichten für Schuldnerinnen und Schuldner: Für Konsumkredite (Kleinkredite) dürfen ab 1. Januar 2026 neu «nur» noch 10 Prozent (statt 11 Prozent) Zinsen verlangt werden, für Überziehungskredite (zum Beispiel auf Kreditkarten) sind es 12 Prozent (statt 13 Prozent). Dies ist die Folge des allgemein gesunkenen Zinsniveaus, denn in der Verordnung zum Konsumkreditgesetz ist eine Berechnungsformel festgelegt. Bereits vor einem Jahr wurden die Höchstzinssätze um je einen Prozentpunkt gesenkt. Kreditverträge mit überhöhtem Zinssatz sind nichtig: Die Konsumentinnen und Konsumenten schulden dann bloss die Kreditsumme, nicht aber die Zinsen und Kosten. Hinterlassenen- und IV-Renten: Anpassung an die Teuerung Die seit 2022 neu ausgerichteten Hinterlassenen- und IV-Renten der zweiten Säule werden der Teuerung angepasst – und zwar um 2,7 Prozent. Renten, die früher festgelegt wurden, werden nicht erhöht. Die Altersrenten der AHV und die Renten der Invalidenversicherung werden im neuen Jahr ebenfalls nicht erhöht. Zivilschutz: Länger dienen Neu müssen Wehrpflichtige länger in den Zivilschutz – nämlich bis zum 40. und nicht mehr nur bis zum 36. Altersjahr. Das gilt zumindest bis Stufe Unteroffizier. Fahrzeugzulassung: Digital und einfacher Der Bundesrat macht die Fahrzeugzulassung ab dem neuen Jahr einfacher und vor allem digital. Damit gibt es weniger Aufwand und Papier für alle. Der Zulassungsprozess wird auch sehr viel effizienter, weil Herstellerinnen, Importeure, Händlerinnen und Behörden direkt auf die relevanten Fahrzeugdaten greifen können. Strompreise: Weniger zahlen für den Strom Die Strompreise sinken in der Schweiz um durchschnittlich vier Prozent. Im nächsten Jahr zahlen Haushalte damit im Schnitt 131 Franken weniger, das heisst rund 1380 Franken. Welche Strompreise in welcher Gemeinde gelten, erfährt man auf Strompreis.elcom.admin.ch. Reinigungskräfte: Mehr Lohn Der Bundesrat verlängert den Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte um weitere drei Jahre. Gleichzeitig erhöht er die darin verbindlich festgehaltenen Mindestlöhne. Und zwar um zwei Prozent. Wer eine Reinigungskraft ohne spezielle Ausbildung beschäftigt, muss ihr ab 2026 also einen Stundenlohn von mindestens Fr. 20.35 brutto zahlen anstatt wie bisher Fr. 19.95.