Er erschoss seinen Gläubiger Hinzugefügt am 23. Februar 2026 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textbeitrag Tages-Anzeiger vom 19. Februar 2026 / von Fabian Röthlisberger) Ein 40-Jähriger erschoss im sogenannten Parkplatz-Mord von Schwamendingen 2019 einen Italiener, dem er 350’000 Franken schuldete. Das Bundesgericht weist seinen Freispruch-Antrag ab und stützt die Verurteilung wegen Mordes und einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Ein 40-Jähriger ist zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren und drei Monaten wegen Mordes verurteilt worden. Das Bundesgericht hat das Urteil des Zürcher Obergerichts bestätigt. Der Mann erschoss im August 2019 im Zürcher Quartier Schwamendingen einen Italiener, dem er 350’000 Franken schuldete. Das 66-jährige Opfer hatte dem Täter das Geld in zwei Tranchen für ein Investment gegeben und verlangte die gesamte Summe im Sommer 2019 zurück. Der verurteilte Schweizer mit türkischen Wurzeln hatte das Geld für Aufenthalte in Saunas und Etablissements sowie Reisen in die Türkei ausgegeben und konnte seine Schulden nicht zurückzahlen. Anfang August 2019 lotste der Täter den Italiener auf einen Parkplatz in Zürich-Schwamendingen. Dort gab er von der Rückbank aus zwei tödliche Schüsse auf das Opfer ab. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor. Indizien führten zur Verurteilung Der Schweizer wurde aufgrund von Indizien verurteilt. Zum Zeitpunkt des Urteils des Zürcher Obergerichts Ende Juni 2025 befand er sich seit über sechs Jahren in Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft. Vor Bundesgericht forderte er einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes. Das Bundesgericht bestätigt jedoch die Sicht der Vorinstanz, wonach aufgrund der Indizienkette feststehe, dass der Beschwerdeführer den Italiener ermordet habe. Weder die Urteilsbegründung noch die Würdigung der Beweismittel gebe Anlass zu Kritik, hält das Gericht fest. Der Verurteilte schuldet der Opferfamilie eine Genugtuung von total 83’000 Franken. Bei der Freiheitsstrafe handelt es sich um eine sogenannte Gesamtstrafe. Die kantonale Justiz hatte eine im März 2019 bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von einem Jahr aufgehoben und deren Verbüssung beschlossen.