«Datenschutzrisiken» bei Nutzung der AHV-Nummer Hinzugefügt am 28. Januar 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textauszug Tages-Anzeiger/Newsnet online vom 28. Januar 2019 / von fal/sad) «Erhebliche Datenschutzrisiken» bei breiter Nutzung der AHV-Nummer. Behörden wollen die persönliche Kennziffer systematisch zur Identifikation verwenden. Datenschützer kritisieren das Vorgehen. Der Bundesrat will den Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden generell erlauben, dass sie Bürgerinnen und Bürger über deren AHV-Nummer identifizieren können, auch wenn diese Identifikation nichts mit dem Bereich der Sozialversicherungen zu tun hat. Eine entsprechende Änderung des AHV-Gesetzes befindet sich derzeit in der Vernehmlassung. Die Datenschützer von Bund und Kantonen sehen in diesem Vorhaben Risiken. Sie begrüssten an einer Medienkonferenz am Montag in Bern zwar, dass der Bundesrat diesen Risiken begegnen will. Aber sie hätten eine andere Vorgehensweise bevorzugt. Für die Datenschützer wäre der bessere Weg gewesen, wenn der Bundesrat die Gesetzesänderung auf das vom Nationalrat im Herbst 2017 in Auftrag gegebene Sicherheitskonzept für Personenidentifikatoren abgestützt hätte. Dieses liegt indes zurzeit noch nicht vor. Stattdessen will der Bundesrat den Risiken mit Vorgaben zum Datenschutz und der Verpflichtung zur «periodischen Risikofolgenabschätzung» begegnen, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (Edöp) sowie der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten Privatim… Weiterlesen. Betreibungsauskunft beschränkt aussagekräftig BR-Bericht zur schweizweiten Betreibungsauskunft Kein kantonales Betreibungsregister (1. Lesung)