BR-Bericht zur schweizweiten Betreibungsauskunft Hinzugefügt am 6. Juli 2018 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 12.3957 Candinas, vom 4. Juli 2018. Textauszug aus der Schlussfolgerung des 59-seitigen Berichtes: Die Analyse zeigt, dass es das perfekte Modell einer schweizweiten Betreibungsauskunft innerhalb des bestehenden und ansonsten bewährten Betreibungssystems nicht gibt. Jedes Lösungsmodell würde auch in Zukunft in einzelnen und gerade in den aus der Sicht des Gläubigers zentralen «Problemfällen» versagen. Es wäre jeweils nicht ersichtlich, welche diese Fälle wären, so dass nie eine «sichere Betreibungsauskunft» erstellt werden könnte. Das Problem liegt dabei im Wesentlichen nicht im Betreibungswesen selbst, sondern in der «Aussenwelt»: Bereits die betreibenden oder die um eine Betreibungsauskunft ersuchenden Gläubiger haben in den meisten Fällen zu wenig Informationen, um die Schuldner mit der erforderlichen Sicherheit zu identifizieren. Würde von den Gläubigern die Beibringung solcher Informationen – das heisst letztlich eines eindeutigen Identifikators – verlangt, so wäre ihnen eine Betreibung in vielen Fällen versagt. Eine gesetzliche Pflicht für alle natürlichen Personen zur Verwendung eines solchen Identifikators im Alltag und im Geschäftsverkehr könnte diesem Mangel mindestens teilweise begegnen, wäre jedoch unverhältnismässig. Deswegen müsste das Betreibungsamt die Aufgabe der Identifikation der Schuldner übernehmen. Es müsste bei jeder Betreibung und bei jedem Auskunftsbegehren die Zuordnung des vom Gläubiger genannten Schuldners zum richtigen Identifikator vornehmen. Falls ein Schuldner nicht an besagter Adresse gemeldet und renitent ist, müsste er ähnlich wie im Strafverfahren amtlich und gegebenenfalls unter Zwang identifiziert werden. Dies würde für jedes einzelne Betreibungsamt einen erheblichen Mehraufwand bedeuten, was wiederum die Betreibungen und die Auskunftsbegehren verteuern könnte. Zudem bestünde bei einer strikten Umsetzung eines solchen Modells ein Risiko für falsche positive Betreibungsauskünfte und eventuell auch für Betreibungen gegen die falsche Person. Dem steht das heutige Modell gegenüber, bei welchem die Betreibungsauskunft zwar eine Betreibung, welche vor einem anderen Betreibungsamt als dem angefragten erfolgt ist, nicht ausweist. Das Betreibungswesen ist insgesamt jedoch sehr kostengünstig und flexibel. Es erlaubt jedem Gläubiger, mit wenig Aufwand seinen Schuldner zu betreiben oder einen Betreibungsauskunft über ihn zu verlangen. Damit ist auch der Geschäftsverkehr im Alltag relativ einfach und effizient und es müssen keine sensiblen persönlichen Daten ausgetauscht werden. Es ist also sorgfältig abzuwägen, ob und inwieweit diese Vorteile des heutigen Modells beeinträchtigt werden sollen. Der Bundesrat anerkennt die im Postulat erwähnte Problematik, und die Bundesverwaltung ist seit Jahren bemüht, das Betreibungswesen – insbesondere unter Einbezug heutiger technischer Möglichkeiten – effizienter und benutzerfreundlicher auszugestalten. So hat das BJ mit dem Projekt «E-SchKG» einen Standard für den Austausch von elektronischen Geschäftsdaten im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen definiert und einen «elektronischen Betreibungsschalter» geschaffen. Betreibungsbegehren und Begehren um Betreibungsauskünfte können damit heute vollständig elektronisch gestellt werden. Die vorliegenden Abklärungen machen jedoch deutlich, dass sich die Problematik nicht rein technisch lösen lässt. Sie ist im Wesentlichen darin begründet, wie sich Private im Alltag und im Geschäftsverkehr gegenübertreten respektive identifizieren. Die Umsetzung des Vorhabens der E-ID könnte längerfristig allerdings zur Lösung des vorliegenden Problems der mangelnden Identifizierung von Personen beitragen. Voraussetzung dafür ist eine so starke Verbreitung und Nutzung der E-ID, so dass deren flächendeckende Verwendung gewährleistet wäre. Der Bundesrat ist deshalb bereit, nach erfolgter Einführung der E-ID in der Bevölkerung und nach Sammlung von Erfahrungen insbesondere betreffend deren Verbreitung und Nutzung das Anliegen des Postulats unter den neuen Begebenheiten wieder aufzugreifen. Da zurzeit aber noch keine in jeder Hinsicht befriedigende Lösung ersichtlich ist, verzichtet der Bundesrat auf die Abgabe einer konkreten Empfehlung im Hinblick auf die Umsetzung eines bestimmten Lösungsmodells. Verschiedene Lösungsansätze erscheinen grundsätzlich realisierbar und immerhin soweit wirksam, dass damit eine spürbare Verbesserung der Situation gegenüber heute bewirkt werden könnte: Dies betrifft namentlich ein Modell, bei welchem auf die Daten der Einwohnerregister zugegriffen wird oder bei welchem die AHVN13 aus dem Einwohnerregister bezogen und im Betreibungswesen intern verwendet wird… 180704_Bericht Bundesrat schweizweite Betreibungsauskunft Missbrauch von Registerauszügen stoppen (Motion NR)