Fiskus direkter Zugriff auf den Lohn? Hinzugefügt am 28. August 2018 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textauszug NZZ vom 27. August 2018 / von Walter Bernet) Im Kanton Zürich sollen die Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis ihre Steuern auch mittels Direktabzug vom Lohn bezahlen können. So soll eine klassische Schuldenfalle entschärft werden. Jahr für Jahr leitet der Kanton Zürich mehr als 60 000 Betreibungen wegen ausstehender Steuerzahlungen im Umfang von rund 300 Millionen Franken ein – Tendenz steigend. Vielen Leuten fehlt regelmässig das Geld für den Fiskus. Schuldenberater und Präventionsstellen warnen schon lange vor den Gefahren der Steuerschulden. Oft sind unbezahlte Steuerrechnungen der Anfang einer Negativspirale, aus der die Betroffenen – durchaus auch Gutverdienende – kaum mehr hinausfinden. Mit gravierenden Folgen: Mit Betreibungen am Hals findet sich kaum eine Wohnung, und die Suche nach einem Job wird schwierig. Deshalb drängen Schuldenberater seit langem darauf, dass die Steuern automatisch vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber direkt an die Steuerämter überwiesen werden. Am liebsten wäre ihnen, wenn auf diese Weise auch gleich die Prämienrechnungen der Krankenkassen beglichen würden. Freiwillige Vorauszahlung Ein solcher staatlicher Eingriff widerspräche allerdings dem urschweizerischen Grundsatz, dass der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern nicht direkt in die Lohntüte greift. Er stellt ihnen Rechnung, und zwar auf der Grundlage der Steuererklärung, in der sie ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse selbst deklarieren. Im Kanton Zürich hat sich der Ustermer Kantons- und Stadtrat Stefan Feldmann (sp.) zum Fürsprecher des Lohnabzugs gemacht. Sein Vorschlag, über den der Kantonsrat voraussichtlich am Montag debattiert, unterscheidet sich allerdings von ausländischen Modellen, bei denen die Steuerschuld tatsächlich per Direktabzug beglichen wird. In Feldmanns parlamentarischer Initiative geht es um einen freiwilligen Abzug, der rechtlich eine Vorauszahlung darstellt… Problematisch am heutigen System sei, dass die Steuerzahler noch lange nach dem Auftreten der Schuld nicht wüssten, wie viel Geld sie dem Staat abzuliefern hätten. Der Lohnausweis liefere deshalb eine Illusion (Marcus Veit, Verhaltensökonom) Ein ähnlicher Vorschlag ist im vergangenen Dezember im Basler Grossen Rat am Widerstand der Bürgerlichen gescheitert, allerdings mit einer einzigen Stimme Differenz… Im Zürcher Kantonsrat scheint das Anliegen ebenfalls zum Scheitern verurteilt zu sein. Wie die Regierung empfiehlt die vorberatende Kommission mit 11 zu 4 Stimmen die Ablehnung. Die bürgerliche Seite wehrt sich geschlossen dagegen. Die Arbeitgeber seien nicht da, um für den Staat unter erheblichem Mehraufwand das Inkasso der Steuern zu übernehmen. Es gebe genügend Alternativen, um eine finanzielle Notlage durch Steuerschulden zu verhindern, zum Beispiel Voraus- und Ratenzahlungen oder Daueraufträge. Vermutlich werde ein Teil jener, die schon heute ihre Steuern nicht bezahlten, auch nicht von der Möglichkeit eines Direktabzugs Gebrauch machen. Weiterlesen. Viele werden wegen Steuern betrieben: automatischer Lohnabzug als Lösung?