GebV Gemeindeammannämter in Kraft getreten Hinzugefügt am 8. Mai 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | An der Kantonsratssitzung vom 4. März 2019 wurde die Verordnung über die Gebühren der Gemeindeammannämter genehmigt bzw. verabschiedet. Dies auf Antrag des Obergerichts vom 22. August 2018 und gleichlautenden Antrag der STGK vom 17. Dezember 2018. Durch das Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich wurden die Ämter bzw. aktiven Verbandsmitglieder mittels Informationsbulletin Nr. 2 / 2019 am 8. Mai 2019 informiert, dass die Gebührenverordnung per 1. Mai 2019 in Rechtskraft getreten ist (bei einer unbenutzten Rechtsmittelfrist bis am 30. April 2019). Demzufolge gilt für alle Gemeinde-/Stadtammannämter des Kantons Zürich ab sofort die neue Verordnung und deren Gebührenerhebung. In Bezug auf die GebV GA hat das Betreibungsinspektorat in Zusammenarbeit mit dem VGBZ die Gebühren-Wegleitung entsprechend aktualisiert. Die aktualisierte Version der Wegleitung für den Bezug von Gebühren erhalten die Abonnenten in den kommenden Tagen. Gebührenverordnung Gemeindeammannämter per 01.05.2019_ab Seite 5 Wegleitung für den Bezug von Gebühren