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8185 Winkel, Wohngebäude

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8185 Winkel, Wohngebäude

Betreibungsamt Bülach

Gerichtlich angeordnete Grundstückversteigerung

Auftraggeber: Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach

Tag und Zeit der Steigerung: Donnerstag, 06. Juli 2023 um 17.00 Uhr.
Steigerungslokal: Stadthaus Bülach, Allmendstr. 6, 8180 Bülach, Sitzungszimmer St. Laurentius 2, EG
Auflegung der Steigerungsbedingungen
05. Juni 2023 – 14. Juni 2023 jeweils von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Besichtigungen
Donnerstag, 08. Juni 2023, 17:00 – 18:00 Uhr
Montag, 19. Juni 2023, 17:00 – 18.00 Uhr
Grundstück
Grundbuch Winkel Liegenschaft Blatt 306, Kataster-Nr. 1368, 324 m2 Gesamtfläche, mit Gebäude Wohnen, befestigter Fläche sowie Gartenanlage, Wilenbachstrasse 9, 8185 Winkel
Grundbuch Winkel Liegenschaft Blatt 317, Kataster-Nr. 1382, 42 m2 Gesamtfläche, Unterirdisches Gebäude, befestigter Fläche und Gartenanlage
Grundbuch Winkel Liegenschaft Blatt 805, Kataster-Nr. 2378, 44 m2 Gesamtfläche, Unterirdisches Gebäude mit befestigter Fläche und Gartenanlage

Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug

Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Steigerungssumme CHF 60’000.00 in bar oder durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstehenden Bank, zugunsten des Stadtammannamtes Bülach, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss. Das Grundstück wird nach dreimaligem Aufruf des höchsten Angebotes zugeschlagen, sofern der Mindestzuschlagspreis von CHF 554’825.85 geboten wird und die Anzahlung geleistet worden ist.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.

Informationen erteilt das Betreibungsamt Bülach – Telefon +41 44 863 12 15.

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