8408 Winterthur / Bauernhaus mit Angebauter Scheune Betreibungsamt Winterthur-Wülflingen Ort und Datum der Steigerung: 8408 Winterthur, 21.06.2023. Zeit / Lokal: 10:30 Uhr, Restaurant Taverne zum Hirschen, Lindenplatz 2, 8408 Winterthur, grosser Saal. Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis liegen auf ab dem 29.05.2023 bis 07.06.2023. Ort der Auflage: Betreibungsamt Winterthur-Wülflingen, Wülflingerstrasse 239, 8408 Winterthur. Steigerungsobjekte: Bauernhaus mit Angebauter Scheune Grundbuch Blatt Nr. 478, Riedhofstrasse 26, WU5545, EGRID CH770877332010, 429m2 Grenzen laut Grundbuchplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung : Fr. 1’100’000.00. Geführte Besichtigung: Mittwoch, 3. Mai 2023, 14.00 Uhr – Besammlung vor der Liegenschaft Riedhofstrasse 26. Für die Besichtigungen an dem genannten Termin ist eine Voranmeldung gewünscht. Es gibt keine weiteren Besichtigungen. Rechtliche Hinweise Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29. Ergänzende rechtliche Hinweise Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle. Der Erwerber hat an der Steigerung, auf Abrechnung am Zuschlagspreis, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von Fr. 100’000.00 wie folgt zu leisten: Durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Winterthur-Wülflingen, Wülflingerstrasse 239, 8408 Winterthur, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder in bar (im Weiteren wird auf Art. 136 Abs. 2 SchKG verwiesen). Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Winterthur-Wuelflingen im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH4809000000840060216, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung vom 21.06.2023, für den Fall des Zuschlags) oder bis zum Maximalbetrag von Fr. 100’000.00 hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung und die Hinterlegung in bar spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 20 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum 18. Mai 2023 beim Betreibungsamt Winterthur-Wülflingen, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Betreibungsamt Winterthur-Wülflingen