8630 Rüti / Mehrfamilienhaus Betreibungsamt Rüti Ort und Datum der Steigerung: 8630 Rüti, 13.07.2023. Zeit / Lokal: 09:00 Uhr, Sitzungszimmer 309, 3. Stock, Gemeindeverwaltung Rüti, Breitenhofstr. 30, 8630 Rüti. Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis liegen auf ab dem 21.04.2023. Auflage während den Öffnungszeiten beim Betreibungsamt Rüti ZH. Steigerungsobjekte: Wohnhaus (Mehrfamilienhaus), Grundbuch Rüti, Blatt 212, Liegenschaft, Kataster Nr. 6191, Plan 25, Buech, Buechstrasse 7, 8630 Rüti, Gesamtfläche 992 m2, Gebäude Wohnen 241 m2, EGRID CH540659779935 Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten, Grundlasten und Grundpfandrechte laut Grundbuchauszug. Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: CHF 2’600’000.00 Freie Besichtigungen: Donnerstag, 11. Mai 2023, 10.00 – 11.00 Uhr und Montag, 26. Juni 2023, 14.00 – 15.00 Uhr. Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Gläubigers in der Betreibung auf Sicherheitsleistung. Rechtliche Hinweise Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29. Ergänzende rechtliche Hinweise Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung am Zuschlagspreis, CHF 100’000.00 in bar oder mittels Vorauszahlung auf das Konto des Betreibungsamtes Rüti ZH zu leisten. Vorauszahlungen müssen mindestens einen Tag vor der Steigerung auf dem Konto gutgeschrieben sein. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Betreibungsamt Rüti