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Haftung für Ausfall bei zweiter Versteigerung

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Haftung für Ausfall bei zweiter Versteigerung

Hinzugefügt am 26. August 2022 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag LawMedia vom 23. August 2022 / LawWMedia-Redaktion)

Grundpfandverwertung: Bezahlt ein Ersteigerer nach dem Zuschlag den Gantpreis nicht, so haftet er für einen etwaigen Ausfall anlässlich der zweiten Versteigerung. Dabei gilt es zu beachten:

  • Verwendung der Anzahlung
    • Die von ihm geleistete Anzahlung wird auf die Ausfallforderung angerechnet
  • Anzahlungs-Rückzahlung nur bei Überdeckung
    • Die Anzahlung wird daher nur im Fall einer Überdeckung zurückerstattet.

Das Betreibungsamt hat eine bestrittene Ausfallforderung, welche zum Vermögen des betriebenen Schuldners gehört und daher vom Pfändungsbeschlag umfasst wird,

  • nicht in Eigenregie zu verwerten,
  • sondern
    • an die Gläubiger zu überweisen oder
    • aber öffentlich zu versteigern.

Quelle: BGer 5A_252/2019 vom 14.05.2020

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