Haftung für Ausfall bei zweiter Versteigerung Hinzugefügt am 26. August 2022 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textbeitrag LawMedia vom 23. August 2022 / LawWMedia-Redaktion) Grundpfandverwertung: Bezahlt ein Ersteigerer nach dem Zuschlag den Gantpreis nicht, so haftet er für einen etwaigen Ausfall anlässlich der zweiten Versteigerung. Dabei gilt es zu beachten: Verwendung der Anzahlung Die von ihm geleistete Anzahlung wird auf die Ausfallforderung angerechnet Anzahlungs-Rückzahlung nur bei Überdeckung Die Anzahlung wird daher nur im Fall einer Überdeckung zurückerstattet. Das Betreibungsamt hat eine bestrittene Ausfallforderung, welche zum Vermögen des betriebenen Schuldners gehört und daher vom Pfändungsbeschlag umfasst wird, nicht in Eigenregie zu verwerten, sondern an die Gläubiger zu überweisen oder aber öffentlich zu versteigern. Quelle: BGer 5A_252/2019 vom 14.05.2020