Kanton soll neu aufgeteilt werden Hinzugefügt am 4. März 2020 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textauszug AvU / ZO vom 4. März 2020 / von Benjamin Rothschild) Der Kanton Zürich soll neu organisiert werden: Statt der heutigen zwölf Bezirke soll es künftig acht Regionen geben. Und in diesen wiederum sogenannte „funktionale“ Räume, in welchen die Gemeinden verschiedene Aufgaben zusammenführen könnten: das Betreibungswesen oder die Feuerwehr als Beispiele. Keine zwölf Bezirke mehr – dafür acht Planungsregionen und 31 funktionale Räume: So will der Gemeindepräsidentenverband die Zusammenarbeit im Kanton Zürich vereinfachen. 162 politische Gemeinden hat der Kanton Zürich. 91 davon haben weniger als 5000 Einwohner. «Es erstaunt mich immer wieder, wie viele kleine Gemeinden wir noch haben», sagt Marco Hirzel, Gemeindepräsident von Pfäffikon und Mitglied im Leitenden Ausschuss des Gemeindepräsidentenverbandes (GPV). Viele dieser Gemeinden haben Probleme, ihre Aufgaben alleine zu erfüllen. Sie sind komplexer geworden, die Ansprüche höher, sei es bei der Schulplanung, bei der Alterspflege oder in den Bereichen Informatik (Stichwort E-Government) und Verkehr. Gleichzeitig haben die Verwaltungen teils Mühe, ihre Stellen zu besetzen. «Viele Bauämter vergeben Aufträge an Externe, weil sie keine Fachleute mehr finden», sagt Hirzel. Hirzel ist in einer 28-köpfigen Arbeitsgruppe mit Vertretern von Kanton, Bezirken und Gemeinden, die nun einen Vorschlag macht, wie die Gemeinden diese Herausforderungen gemeinsam bewältigen können. Dazu sollen die Bezirke durch Regionen ersetzt werden und geografische Gebiete gebildet werden, in denen die Gemeinden gemeinsam Aufgaben erfüllen können. Der Entwurf, der heute zuhanden der Zürcher Gemeinden in die Vernehmlassung geht, sieht Folgendes vor: Die zwölf Bezirke werden aufgehoben. Dafür wird der Kanton in acht Regionen aufgeteilt. Sie übernehmen die Aufgaben der heutigen Bezirke und stellen Gericht und Statthalteramt. Wahlkreise wären identisch mit diesen neuen Regionen. Geographisch orientieren sie sich an den bereits bestehenden Planungsregionen, wobei jene von Winterthur und Weinland, Furttal und Unterland sowie Knonaueramt und Limmattal jeweils zusammengeführt würden… Innerhalb der Regionen befinden sich funktionale Räume, insgesamt sind es 31. Bei der Zuteilung wurden bestehende Zusammenarbeitsformen wie Kreisschulgemeinden oder topografische Kriterien wie Täler, Flüsse, Seen und Hügel berücksichtigt. Jeder funktionale Raum soll zudem über ein Zentrum verfügen (zum Beispiel Seuzach als Zentrum des Raums Winterthur Nord – Thurtal) und von mindestens 10 000 Menschen bewohnt werden. Innerhalb dieser Räume könnten Gemeinden diverse Aufgaben zusammenführen: Betreibungsämter, Zivilstandsämter, Feuerwehr, Spitex, Integration und vieles mehr. «Welche Aufgaben sie abgibt oder gemeinsam löst, soll jede Gemeinde für sich entscheiden können», sagt Eberli. Wichtig sei auch, ergänzt Hirzel, dass jede Gemeinde ihre lokale Anlaufstelle behalte, einen Schalter habe. Das sei besonders für ältere Bewohnerinnen und Bewohner wichtig und in einer Umfrage unter den GPV-Mitgliedern deutlich zum Ausdruck gekommen. Nicht wie Glarus Die Arbeitsgruppe schlägt vor, diese Kooperationen in Anschlussverträgen zu regeln. Diese seien im Gegensatz zu einem Zweckverband, einer Anstalt oder einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft viel einfacher und schneller zu ändern. Auch dann, wenn innerhalb eines funktionalen Raums immer mehr Kompetenzen via Anschlussvertrag abgegeben werden und sich eine Fusion aufdrängt. «Wir müssen ja nicht soweit gehen wie im Kanton Glarus, aber es ist an der Zeit, dass wir in die Zukunft schauen und etwas bewegen», sagt Eberli. «Nur wenige Themen hören an der Gemeindegrenze auf – der funktionale Raum hat den politischen Raum längst überholt.» Die ersten Rückmeldungen der am Projekt beteiligten Gemeindevertreter seien grundsätzlich positiv gewesen, sagt Kündig. Er rechnet aber auch mit kritischen Reaktionen – gerade was die Zusammensetzung der 31 funktionalen Räume betrifft. Das sei kein Problem, sagt Hirzel: «Wir wollen die Gemeinden in ihrem Gartenhag-Denken wachrütteln.» Und schliesslich handle es sich um einen Entwurf, über den man diskutieren solle. «Noch ganz am Anfang» Der nun vorliegende Vorschlag der Arbeitsgruppe «Interkommunale Zusammenarbeit» ist Teil des Projekts «Gemeinden 2030», an dem sich auch die kantonale Direktion für Justiz und Inneres beteiligt. Drei weitere Arbeitsgruppen kümmern sich um die Attraktivität der Miliztätigkeit, den digitalen Wandel und die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton. Weiterlesen.
Keine zwölf Bezirke mehr – dafür acht Planungsregionen und 31 funktionale Räume: So will der Gemeindepräsidentenverband die Zusammenarbeit im Kanton Zürich vereinfachen.
162 politische Gemeinden hat der Kanton Zürich. 91 davon haben weniger als 5000 Einwohner. «Es erstaunt mich immer wieder, wie viele kleine Gemeinden wir noch haben», sagt Marco Hirzel, Gemeindepräsident von Pfäffikon und Mitglied im Leitenden Ausschuss des Gemeindepräsidentenverbandes (GPV). Viele dieser Gemeinden haben Probleme, ihre Aufgaben alleine zu erfüllen. Sie sind komplexer geworden, die Ansprüche höher, sei es bei der Schulplanung, bei der Alterspflege oder in den Bereichen Informatik (Stichwort E-Government) und Verkehr. Gleichzeitig haben die Verwaltungen teils Mühe, ihre Stellen zu besetzen. «Viele Bauämter vergeben Aufträge an Externe, weil sie keine Fachleute mehr finden», sagt Hirzel. Hirzel ist in einer 28-köpfigen Arbeitsgruppe mit Vertretern von Kanton, Bezirken und Gemeinden, die nun einen Vorschlag macht, wie die Gemeinden diese Herausforderungen gemeinsam bewältigen können. Dazu sollen die Bezirke durch Regionen ersetzt werden und geografische Gebiete gebildet werden, in denen die Gemeinden gemeinsam Aufgaben erfüllen können. Der Entwurf, der heute zuhanden der Zürcher Gemeinden in die Vernehmlassung geht, sieht Folgendes vor: Die zwölf Bezirke werden aufgehoben. Dafür wird der Kanton in acht Regionen aufgeteilt. Sie übernehmen die Aufgaben der heutigen Bezirke und stellen Gericht und Statthalteramt. Wahlkreise wären identisch mit diesen neuen Regionen. Geographisch orientieren sie sich an den bereits bestehenden Planungsregionen, wobei jene von Winterthur und Weinland, Furttal und Unterland sowie Knonaueramt und Limmattal jeweils zusammengeführt würden… Innerhalb der Regionen befinden sich funktionale Räume, insgesamt sind es 31. Bei der Zuteilung wurden bestehende Zusammenarbeitsformen wie Kreisschulgemeinden oder topografische Kriterien wie Täler, Flüsse, Seen und Hügel berücksichtigt. Jeder funktionale Raum soll zudem über ein Zentrum verfügen (zum Beispiel Seuzach als Zentrum des Raums Winterthur Nord – Thurtal) und von mindestens 10 000 Menschen bewohnt werden. Innerhalb dieser Räume könnten Gemeinden diverse Aufgaben zusammenführen: Betreibungsämter, Zivilstandsämter, Feuerwehr, Spitex, Integration und vieles mehr. «Welche Aufgaben sie abgibt oder gemeinsam löst, soll jede Gemeinde für sich entscheiden können», sagt Eberli. Wichtig sei auch, ergänzt Hirzel, dass jede Gemeinde ihre lokale Anlaufstelle behalte, einen Schalter habe. Das sei besonders für ältere Bewohnerinnen und Bewohner wichtig und in einer Umfrage unter den GPV-Mitgliedern deutlich zum Ausdruck gekommen. Nicht wie Glarus Die Arbeitsgruppe schlägt vor, diese Kooperationen in Anschlussverträgen zu regeln. Diese seien im Gegensatz zu einem Zweckverband, einer Anstalt oder einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft viel einfacher und schneller zu ändern. Auch dann, wenn innerhalb eines funktionalen Raums immer mehr Kompetenzen via Anschlussvertrag abgegeben werden und sich eine Fusion aufdrängt. «Wir müssen ja nicht soweit gehen wie im Kanton Glarus, aber es ist an der Zeit, dass wir in die Zukunft schauen und etwas bewegen», sagt Eberli. «Nur wenige Themen hören an der Gemeindegrenze auf – der funktionale Raum hat den politischen Raum längst überholt.» Die ersten Rückmeldungen der am Projekt beteiligten Gemeindevertreter seien grundsätzlich positiv gewesen, sagt Kündig. Er rechnet aber auch mit kritischen Reaktionen – gerade was die Zusammensetzung der 31 funktionalen Räume betrifft. Das sei kein Problem, sagt Hirzel: «Wir wollen die Gemeinden in ihrem Gartenhag-Denken wachrütteln.» Und schliesslich handle es sich um einen Entwurf, über den man diskutieren solle. «Noch ganz am Anfang» Der nun vorliegende Vorschlag der Arbeitsgruppe «Interkommunale Zusammenarbeit» ist Teil des Projekts «Gemeinden 2030», an dem sich auch die kantonale Direktion für Justiz und Inneres beteiligt. Drei weitere Arbeitsgruppen kümmern sich um die Attraktivität der Miliztätigkeit, den digitalen Wandel und die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton. Weiterlesen.
162 politische Gemeinden hat der Kanton Zürich. 91 davon haben weniger als 5000 Einwohner. «Es erstaunt mich immer wieder, wie viele kleine Gemeinden wir noch haben», sagt Marco Hirzel, Gemeindepräsident von Pfäffikon und Mitglied im Leitenden Ausschuss des Gemeindepräsidentenverbandes (GPV). Viele dieser Gemeinden haben Probleme, ihre Aufgaben alleine zu erfüllen. Sie sind komplexer geworden, die Ansprüche höher, sei es bei der Schulplanung, bei der Alterspflege oder in den Bereichen Informatik (Stichwort E-Government) und Verkehr. Gleichzeitig haben die Verwaltungen teils Mühe, ihre Stellen zu besetzen. «Viele Bauämter vergeben Aufträge an Externe, weil sie keine Fachleute mehr finden», sagt Hirzel. Hirzel ist in einer 28-köpfigen Arbeitsgruppe mit Vertretern von Kanton, Bezirken und Gemeinden, die nun einen Vorschlag macht, wie die Gemeinden diese Herausforderungen gemeinsam bewältigen können. Dazu sollen die Bezirke durch Regionen ersetzt werden und geografische Gebiete gebildet werden, in denen die Gemeinden gemeinsam Aufgaben erfüllen können. Der Entwurf, der heute zuhanden der Zürcher Gemeinden in die Vernehmlassung geht, sieht Folgendes vor: Die zwölf Bezirke werden aufgehoben. Dafür wird der Kanton in acht Regionen aufgeteilt. Sie übernehmen die Aufgaben der heutigen Bezirke und stellen Gericht und Statthalteramt. Wahlkreise wären identisch mit diesen neuen Regionen. Geographisch orientieren sie sich an den bereits bestehenden Planungsregionen, wobei jene von Winterthur und Weinland, Furttal und Unterland sowie Knonaueramt und Limmattal jeweils zusammengeführt würden… Innerhalb der Regionen befinden sich funktionale Räume, insgesamt sind es 31. Bei der Zuteilung wurden bestehende Zusammenarbeitsformen wie Kreisschulgemeinden oder topografische Kriterien wie Täler, Flüsse, Seen und Hügel berücksichtigt. Jeder funktionale Raum soll zudem über ein Zentrum verfügen (zum Beispiel Seuzach als Zentrum des Raums Winterthur Nord – Thurtal) und von mindestens 10 000 Menschen bewohnt werden. Innerhalb dieser Räume könnten Gemeinden diverse Aufgaben zusammenführen: Betreibungsämter, Zivilstandsämter, Feuerwehr, Spitex, Integration und vieles mehr. «Welche Aufgaben sie abgibt oder gemeinsam löst, soll jede Gemeinde für sich entscheiden können», sagt Eberli. Wichtig sei auch, ergänzt Hirzel, dass jede Gemeinde ihre lokale Anlaufstelle behalte, einen Schalter habe. Das sei besonders für ältere Bewohnerinnen und Bewohner wichtig und in einer Umfrage unter den GPV-Mitgliedern deutlich zum Ausdruck gekommen. Nicht wie Glarus Die Arbeitsgruppe schlägt vor, diese Kooperationen in Anschlussverträgen zu regeln. Diese seien im Gegensatz zu einem Zweckverband, einer Anstalt oder einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft viel einfacher und schneller zu ändern. Auch dann, wenn innerhalb eines funktionalen Raums immer mehr Kompetenzen via Anschlussvertrag abgegeben werden und sich eine Fusion aufdrängt. «Wir müssen ja nicht soweit gehen wie im Kanton Glarus, aber es ist an der Zeit, dass wir in die Zukunft schauen und etwas bewegen», sagt Eberli. «Nur wenige Themen hören an der Gemeindegrenze auf – der funktionale Raum hat den politischen Raum längst überholt.» Die ersten Rückmeldungen der am Projekt beteiligten Gemeindevertreter seien grundsätzlich positiv gewesen, sagt Kündig. Er rechnet aber auch mit kritischen Reaktionen – gerade was die Zusammensetzung der 31 funktionalen Räume betrifft. Das sei kein Problem, sagt Hirzel: «Wir wollen die Gemeinden in ihrem Gartenhag-Denken wachrütteln.» Und schliesslich handle es sich um einen Entwurf, über den man diskutieren solle. «Noch ganz am Anfang» Der nun vorliegende Vorschlag der Arbeitsgruppe «Interkommunale Zusammenarbeit» ist Teil des Projekts «Gemeinden 2030», an dem sich auch die kantonale Direktion für Justiz und Inneres beteiligt. Drei weitere Arbeitsgruppen kümmern sich um die Attraktivität der Miliztätigkeit, den digitalen Wandel und die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton. Weiterlesen.
Hirzel ist in einer 28-köpfigen Arbeitsgruppe mit Vertretern von Kanton, Bezirken und Gemeinden, die nun einen Vorschlag macht, wie die Gemeinden diese Herausforderungen gemeinsam bewältigen können. Dazu sollen die Bezirke durch Regionen ersetzt werden und geografische Gebiete gebildet werden, in denen die Gemeinden gemeinsam Aufgaben erfüllen können. Der Entwurf, der heute zuhanden der Zürcher Gemeinden in die Vernehmlassung geht, sieht Folgendes vor: Die zwölf Bezirke werden aufgehoben. Dafür wird der Kanton in acht Regionen aufgeteilt. Sie übernehmen die Aufgaben der heutigen Bezirke und stellen Gericht und Statthalteramt. Wahlkreise wären identisch mit diesen neuen Regionen. Geographisch orientieren sie sich an den bereits bestehenden Planungsregionen, wobei jene von Winterthur und Weinland, Furttal und Unterland sowie Knonaueramt und Limmattal jeweils zusammengeführt würden… Innerhalb der Regionen befinden sich funktionale Räume, insgesamt sind es 31. Bei der Zuteilung wurden bestehende Zusammenarbeitsformen wie Kreisschulgemeinden oder topografische Kriterien wie Täler, Flüsse, Seen und Hügel berücksichtigt. Jeder funktionale Raum soll zudem über ein Zentrum verfügen (zum Beispiel Seuzach als Zentrum des Raums Winterthur Nord – Thurtal) und von mindestens 10 000 Menschen bewohnt werden. Innerhalb dieser Räume könnten Gemeinden diverse Aufgaben zusammenführen: Betreibungsämter, Zivilstandsämter, Feuerwehr, Spitex, Integration und vieles mehr. «Welche Aufgaben sie abgibt oder gemeinsam löst, soll jede Gemeinde für sich entscheiden können», sagt Eberli. Wichtig sei auch, ergänzt Hirzel, dass jede Gemeinde ihre lokale Anlaufstelle behalte, einen Schalter habe. Das sei besonders für ältere Bewohnerinnen und Bewohner wichtig und in einer Umfrage unter den GPV-Mitgliedern deutlich zum Ausdruck gekommen. Nicht wie Glarus Die Arbeitsgruppe schlägt vor, diese Kooperationen in Anschlussverträgen zu regeln. Diese seien im Gegensatz zu einem Zweckverband, einer Anstalt oder einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft viel einfacher und schneller zu ändern. Auch dann, wenn innerhalb eines funktionalen Raums immer mehr Kompetenzen via Anschlussvertrag abgegeben werden und sich eine Fusion aufdrängt. «Wir müssen ja nicht soweit gehen wie im Kanton Glarus, aber es ist an der Zeit, dass wir in die Zukunft schauen und etwas bewegen», sagt Eberli. «Nur wenige Themen hören an der Gemeindegrenze auf – der funktionale Raum hat den politischen Raum längst überholt.» Die ersten Rückmeldungen der am Projekt beteiligten Gemeindevertreter seien grundsätzlich positiv gewesen, sagt Kündig. Er rechnet aber auch mit kritischen Reaktionen – gerade was die Zusammensetzung der 31 funktionalen Räume betrifft. Das sei kein Problem, sagt Hirzel: «Wir wollen die Gemeinden in ihrem Gartenhag-Denken wachrütteln.» Und schliesslich handle es sich um einen Entwurf, über den man diskutieren solle. «Noch ganz am Anfang» Der nun vorliegende Vorschlag der Arbeitsgruppe «Interkommunale Zusammenarbeit» ist Teil des Projekts «Gemeinden 2030», an dem sich auch die kantonale Direktion für Justiz und Inneres beteiligt. Drei weitere Arbeitsgruppen kümmern sich um die Attraktivität der Miliztätigkeit, den digitalen Wandel und die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton. Weiterlesen.
Die zwölf Bezirke werden aufgehoben. Dafür wird der Kanton in acht Regionen aufgeteilt. Sie übernehmen die Aufgaben der heutigen Bezirke und stellen Gericht und Statthalteramt. Wahlkreise wären identisch mit diesen neuen Regionen. Geographisch orientieren sie sich an den bereits bestehenden Planungsregionen, wobei jene von Winterthur und Weinland, Furttal und Unterland sowie Knonaueramt und Limmattal jeweils zusammengeführt würden… Innerhalb der Regionen befinden sich funktionale Räume, insgesamt sind es 31. Bei der Zuteilung wurden bestehende Zusammenarbeitsformen wie Kreisschulgemeinden oder topografische Kriterien wie Täler, Flüsse, Seen und Hügel berücksichtigt. Jeder funktionale Raum soll zudem über ein Zentrum verfügen (zum Beispiel Seuzach als Zentrum des Raums Winterthur Nord – Thurtal) und von mindestens 10 000 Menschen bewohnt werden. Innerhalb dieser Räume könnten Gemeinden diverse Aufgaben zusammenführen: Betreibungsämter, Zivilstandsämter, Feuerwehr, Spitex, Integration und vieles mehr. «Welche Aufgaben sie abgibt oder gemeinsam löst, soll jede Gemeinde für sich entscheiden können», sagt Eberli. Wichtig sei auch, ergänzt Hirzel, dass jede Gemeinde ihre lokale Anlaufstelle behalte, einen Schalter habe. Das sei besonders für ältere Bewohnerinnen und Bewohner wichtig und in einer Umfrage unter den GPV-Mitgliedern deutlich zum Ausdruck gekommen. Nicht wie Glarus Die Arbeitsgruppe schlägt vor, diese Kooperationen in Anschlussverträgen zu regeln. Diese seien im Gegensatz zu einem Zweckverband, einer Anstalt oder einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft viel einfacher und schneller zu ändern. Auch dann, wenn innerhalb eines funktionalen Raums immer mehr Kompetenzen via Anschlussvertrag abgegeben werden und sich eine Fusion aufdrängt. «Wir müssen ja nicht soweit gehen wie im Kanton Glarus, aber es ist an der Zeit, dass wir in die Zukunft schauen und etwas bewegen», sagt Eberli. «Nur wenige Themen hören an der Gemeindegrenze auf – der funktionale Raum hat den politischen Raum längst überholt.» Die ersten Rückmeldungen der am Projekt beteiligten Gemeindevertreter seien grundsätzlich positiv gewesen, sagt Kündig. Er rechnet aber auch mit kritischen Reaktionen – gerade was die Zusammensetzung der 31 funktionalen Räume betrifft. Das sei kein Problem, sagt Hirzel: «Wir wollen die Gemeinden in ihrem Gartenhag-Denken wachrütteln.» Und schliesslich handle es sich um einen Entwurf, über den man diskutieren solle. «Noch ganz am Anfang» Der nun vorliegende Vorschlag der Arbeitsgruppe «Interkommunale Zusammenarbeit» ist Teil des Projekts «Gemeinden 2030», an dem sich auch die kantonale Direktion für Justiz und Inneres beteiligt. Drei weitere Arbeitsgruppen kümmern sich um die Attraktivität der Miliztätigkeit, den digitalen Wandel und die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton. Weiterlesen.
«Noch ganz am Anfang» Der nun vorliegende Vorschlag der Arbeitsgruppe «Interkommunale Zusammenarbeit» ist Teil des Projekts «Gemeinden 2030», an dem sich auch die kantonale Direktion für Justiz und Inneres beteiligt. Drei weitere Arbeitsgruppen kümmern sich um die Attraktivität der Miliztätigkeit, den digitalen Wandel und die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton. Weiterlesen.