• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Betreibungsamt
    • Einleitung
      • Einleitung der Betreibung
      • Übersicht der Betreibungsarten
      • Wen betreibt man wo?
      • Gebühren
      • Rechtsvorschlag
        • Beseitigung des Rechtsvorschlags
      • Betreibungsferien und Rechtsstillstand
    • Fortsetzung
      • Betreibung auf Pfändung – Fortsetzungsbegehren
      • Pfändungsvollzug
      • Betreibung auf Konkurs
    • Verwertung
      • Verwertungsverfahren – Verwertungsbegehren
      • Faustpfandbetreibung
      • Grundpfandbetreibung
      • Grundstückversteigerungen Kt. Zürich
    • Solvabilitätsauskünfte
      • Betreibungsauskunft erteilen
      • Betreibungsauskunft bestellen
    • Aufsichtsbehörden
  • Gemeinde- / Stadtammannamt
    • Amtlicher Befund
    • Beglaubigung
    • Gerichtliches Verbot
    • Vollstreckung und Zustellung
    • Freiw. öffentliche Versteigerung
  • Formulare / Weitere Dienste
    • Formulare / Online-Dienste
    • Grundstück-Versteigerungen
    • Ämterverzeichnis
    • Jobs
    • Links
  • Kurse
    • Aktuelle Kurse
    • Ausbildungsprogramm 2025
    • Berufsbildung Eidg. Verband
    • News(-letter)
    • Kontakt / AGB
  • News
  • Newsletter
  • Organisation
    • Kontakt
    • Organisation VGBZ
      • Vorstand
      • Fachkommissionen
      • Statuten
      • Standesregeln
      • Anforderungsprofil
      • Infobroschüre VGBZ
    • Impressum
  • Forum
  • Suchen
  • Extranet
  • mobile menu
  • Startseite
  • Forum
  • Kontakt
  • Extranet

Kantonales Personal erhält Teuerungszulage

Home≻Uncategorized≻Kantonales Personal erhält Teuerungszulage
  • Betreibungsamt

        Betreibungsamt

        Einleitung

        • Einleitung der Betreibung
        • Übersicht der Betreibungsarten
        • Wen betreibt man wo?
        • Gebühren
        • Betreibungsferien und Rechtsstillstand

        Fortsetzung

        • Betreibung auf Pfändung – Fortsetzungsbegehren
        • Pfändungsvollzug
        • Betreibung auf Konkurs

        Verwertung

        • Verwertungsverfahren – Verwertungsbegehren
        • Faustpfandbetreibung
        • Grundpfandbetreibung
        • Grundstückversteigerung Kt. Zürich

        Solvabilitätsauskünfte

        • Betreibungsauskunft erteilen
        • Betreibungsauskunft bestellen
  • Gemeinde- / Stadtammannamt

        Gemeinde- / Stadtammannamt

        Amtlicher Befund

        Beglaubigung

        Gerichtliches Verbot

        Vollstreckungen und Zustellungen

  • Formulare / Weitere Dienste
  • Kurse
  • News
  • Organisation

Kantonales Personal erhält Teuerungszulage

Hinzugefügt am 8. November 2024 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag Tages-Anzeiger vom 8. November 2024 / von Pascal Unternährer)

Zehntausende Staatsangestellte erhalten ab Januar 2025 einen Lohnzustupf von 1,1% (Teuerungsausgleich). Das hat der Zürcher Regierungsrat beschlossen.

Die Inflation sinkt, und die mehr als 50’000 Angestellten des Kantons Zürich haben noch mehr Anlass zur Freude. Auch im neuen Jahr kommen sie in den Genuss des vollen Teuerungsausgleichs. Ab Januar 2025 erhalten Lehrer, Polizistinnen und Steuerbeamtinnen einen Zustupf von 1,1 Prozent auf ihren Lohn. Das hat der Regierungsrat beschlossen. «Der Kanton Zürich als Arbeitgeber will attraktive Arbeitsbedingungen schaffen und erhalten», schreibt die Regierung in ihrem Entscheid. Als Grundlage nimmt sie jeweils die Jahresteuerung des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) vom Monat August des Vorjahres bis zum August des laufenden Jahres.

In den letzten beiden Vorjahren war die Lohnzulage aufgrund der höheren Teuerung jeweils noch üppiger. 2024 betrug der Teuerungsausgleich 1,6 Prozent, im Jahr 2023 sogar 3,5 Prozent. Freuen können sich Tausende weitere Angestellte im Kanton Zürich. Denn der Beschluss des Regierungsrats hat Signalwirkung für etliche staatliche oder staatsnahe Institutionen. So richten sich die meisten Gemeinden nach dem Kanton. Auch die Gerichte, Spitäler und Hochschulen folgen dem Kanton in der Regel.

Negativteuerung einfliessen lassen?
Dass der Kanton Zürich die Teuerung auch in den kommenden Jahren wie bisher vollständig ausgleichen wird, ist allerdings unsicher. Im Kantonsrat hat sich im letzten Dezember eine bürgerliche Mehrheit mitsamt der Grünliberalen für einen neuen Mechanismus ausgesprochen. So soll das Stichdatum jeweils der Januar sein, und es sollen – was ausschlaggebender ist – auch Negativteuerungen aus vergangenen Jahren in die Berechnung des Ausgleichs einfliessen.

Während die Linke im Parlament eine «Attacke auf den Teuerungsausgleich» beklagte, hiess es von rechts, der Kanton Zürich gleiche die Teuerung stets grosszügiger aus als der Bund oder die Privatwirtschaft. Zudem hatte sich der Regierungsrat vor der Debatte bereit erklärt, die Sachlage vertiefter anzuschauen.

Stadt Zürich tickt anders
Die Stadt Zürich richtet sich als Ausnahme unter den Zürcher Gemeinden nicht nach dem Kanton. Sie bestimmt jeweils erst im Februar des folgenden Jahres den Teuerungsausgleich ihres Personals. Zudem nimmt der Zürcher Stadtrat einen eigenen Index zu Hilfe, den Zürcher Index der Konsumentenpreise. Dieser weist jeweils eine tiefere Teuerung aus als der LIK, weil der Zürcher Index zum Beispiel die Posten Wohnen oder Energie stärker gewichtet.

Die städtischen Angestellten erhielten ab April 2024 einen Zustupf von 1,2 Prozent, während das kantonale Personal 1,6 Prozent mehr Lohn erhielt. Im Vorjahr hatte der Unterschied sogar einen vollen Prozentpunkt betragen.

Haupt-Sidebar

Formulare / Weitere Dienste

  • Formulare / Online-Dienste
  • Grundstück-Versteigerungen
  • Ämterverzeichnis
  • Jobs
  • News
  • Links
  • Newsletter

© 2025 vgbz. All rights reserved.
Impressum / Datenschutzerklärung

Wenn Sie auf dieser Seite bleiben, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Mehr

Ok