Millionenchalet wird zwangsversteigert Hinzugefügt am 30. Juni 2023 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textauszug Tages-Anzeiger vom 30. Juni 2023 / von Quentin Schlapbach) Wegen einer Lappalie soll das 10’000 Quadratmeter grosse Anwesen Chalet Flora in Gstaad zwangsversteigert werden. Die Spuren seines Eigentümers führen nach Kasachstan. Rot-weisse Absperrlatten säumen den Weg zum Chalet Flora. Die brüchige Fassade und die ungepflegte Umgebung deuten daraufhin, dass hier schon seit Monaten keiner mehr wohnt. Wenn nicht sogar seit Jahren. Früher war das Chalet Flora bekannt als Schulinternat mit internationaler Kundschaft. Heute ist das 10’270 Quadratmeter grosse Grundstück in Privatbesitz. Ein Blick ins Grundbuch zeigt, dass das riesige Haus (303 Quadratmeter Gebäudefläche) seit 2020 einem heute 24-jährigen Mann aus Kasachstan gehört. … Allerdings: Selbst wenn die Eigentümer das Haus gar nicht nützen, müssen sie für ein Minimum an Fixkosten aufkommen, die ein Immobilienbesitz in der Schweiz mit sich bringt. Und hier hat der junge Besitzer des Chalets Flora offenbar ein Problem. Chalet kommt unter den Hammer Laut einer Ende Mai publizierten Meldung im Berner Amtsblatt soll das Anwesen in Gstaad bald zwangsversteigert werden. Der Grund dafür ist eine vermeintliche Lappalie: Der Kasache hat die Jahresrechnung 2021 der Gebäudeversicherung Bern (GVB) bis heute nicht beglichen. Es geht um einen Betrag von 1913 Franken. Die letzte Zahlungsfrist des Betreibungsamts Oberland ist laut Amtsblatt Anfang Juni ungenutzt verstrichen. Nun hat die GVB das Verwertungsbegehren eingereicht. An welchem Datum das Chalet unter den Hammer kommt, ist noch offen. «Aufgrund des kantonalen Datenschutzgesetzes können wir uns nicht zum konkreten Sachverhalt äussern», teilt GVB-Mediensprecher Tom Glanzmann mit. In allgemeiner Form führt er aus, dass es sich bei der sogenannten «Betreibung auf Pfandverwertung» um ein standardisiertes Vorgehen handelt, welches nur «äussert selten» zur Anwendung komme. Klar ist: Mit dem Erlös einer allfälligen Verwertung könnten die GVB-Rechnungen der nächsten 10’000 Jahre für diese Liegenschaft beglichen werden. Ein Anwesen dieser Grössenordnung an dieser exklusiven Lage ist im Berner Nobelkurort mindestens einen zweistelligen Millionenbetrag wert. Stellt sich die Frage: Wie kommt ein junger Mann aus Kasachstan überhaupt in den Besitz dieses prestigeträchtigen Hauses? «Die Person ist nicht aktenkundig» «Die genannte Person ist bei uns nicht aktenkundig», sagt Michael Teuscher, Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Obersimmental-Saanen (SVP). Wenn der Kasache tatsächlich der Lex Koller unterstellt wäre, hätte er bei ihm zwingend vorstellig werden müssen, bestätigt Teuscher. Sowohl die Fläche des Grundstücks als auch die Nettowohnfläche übertrifft die im Gesetz festgeschriebenen Maximalflächen um ein Vielfaches. Das heisst im Umkehrschluss: Der Mann besitzt in der Schweiz eine gültige Niederlassungsbewilligung (also einen C-Ausweis), womit er auf dem Immobilienmarkt Einheimischen gleichgestellt ist. Das bedingt aber, dass er auch seinen Lebensmittelpunkt hier hat – so steht es im Ausländer- und Integrationsgesetz. Wie Recherchen zeigen, ist allerdings mehr als fraglich, ob der Mann diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt… Weiterlesen.