Missbrauch von Registerauszügen stoppen (Motion NR) Hinzugefügt am 28. September 2017 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | Der Nationalrat Martin Candinas (CVP) hat am 27. April 2016 eine Motion eingereicht, in welcher der Bundesrat gebeten wird, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass Betreibungsämter vor der Ausstellung eines Betreibungsregisterauszuges zwingend eine Wohnsitzüberprüfung vornehmen müssen (siehe nachfolgend Auszug aus der Begründung). Am 29. Juni 2016 hat der Bundesrat in einer Stellungnahme (siehe nachfolgend) beantragt, die Motion abzulehnen. Am 26. September 2017 hat der Nationalrat die Motion angenommen. Begründung Motion von Martin Candinas (Motion vom 27.4.2016) Gemäss einer Weisung des Bundesamtes für Justiz ist es heute Betreibungsämtern nicht gestattet zu prüfen, ob die natürliche Person, über die ein Betreibungsregisterauszug ausgestellt werden soll, wirklich im betreffenden Betreibungskreis niedergelassen ist oder einmal war. Dies öffnet dem Missbrauch von Registerauszügen Tür und Tor… Dieser Umstand richtet heute erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden an. Zum einen führt er zu erheblichen Verlusten bei den Getäuschten, zum andern steigert er den Aufwand und damit die Kosten für Bonitätsprüfungen massiv… Stellungnahme des Bundesrates (Antrag Ablehnung vom 29.6.2016) … Dabei ist hervorzuheben, dass der Wohnsitz unabhängig ist vom Ort, an dem sich eine Person angemeldet und an dem sie ihre Schriften hinterlegt hat. Dieser Ort entspricht zwar häufig, aber nicht immer dem zivilrechtlichen Wohnsitz. Schuldnern, die sich bewusst dem Zugriff der Gläubiger entziehen wollen, verzichten allerdings häufig darauf, sich bei den zuständigen Behörden an- oder abzumelden. Das hat zur Folge, dass der Ort der Schriftenhinterlegung und der Wohnsitz in diesen Fällen häufig nicht übereinstimmen… Demzufolge ist es wegen der Komplexität des zivilrechtlichen Wohnsitzbegriffs ausgeschlossen, diesen Wohnsitz im Rahmen der Erteilung einer Betreibungsauskunft abschliessend abzuklären… Die Gefahr einer irreführenden Auskunft würde damit nicht beseitigt, sondern möglicherweise sogar noch vergrössert… Auch wenn die geltende Situation zugegebenermassen nicht zu befriedigen vermag, zeichnet sich keine einfache Lösung zur Behebung des Problems ab. Gelöst würden die Schwierigkeiten dagegen mit der Einführung eines schweizweiten Betreibungsregisterauszugs. Die Verwaltung ist zurzeit daran, einen Bericht vorzubereiten, in dem aufgezeigt werden soll, was erforderlich ist, damit ein solcher eingeführt werden kann. Der Kern der mit der Motion angesprochenen Problematik kann somit im Rahmen dieser Arbeiten angegangen werden. Zur Motion 16.3335 vom 27. April 2016. Nationalrat Martin Candinas, CVP-Fraktion