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Missbrauch von Covid-Notkrediten

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Missbrauch von Covid-Notkrediten

Hinzugefügt am 12. April 2021 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag 20 Minuten vom 8. April 2021 / von Steve Last)

Mann beantragt Covid-Notkredit für Geschäft, das es nur noch fünf Tage gab
Für einige Unternehmen sind die Kredite überlebenswichtig, doch nicht alle halten sich an die Regeln. Nun werden die ersten Betrugsfälle vor Gericht verhandelt.

Ein heute 32-jähriger Schweizer muss sich im Juni vor dem Basler Strafgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm mehrfachen Betrug, Widerhandlung gegen die Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung, mehrfache Urkundenfälschung sowie Veruntreuung vor. Gemäss Anklageschrift soll der Mann am 26. März 2020 unrechtmässig einen Notkredit von 290’000 Franken für seinen Tankstellen-Shop beantragt haben. Zu dem Zeitpunkt habe er bereits gewusst, dass sein Franchise-Vertrag und damit seine Geschäftstätigkeit fünf Tage vor dem Auslaufen standen. Weil er gewusst habe, dass die Kredite möglichst unbürokratisch und ohne vertiefte Prüfung ausbezahlt werden, habe er die Bank mit falschen Angaben getäuscht, um einen ihm nicht zustehenden Covid-Kredit zu erwirken. Die Bank habe dies unmöglich erkennen können, der Schaden gehe zulasten des Bundes.

Eigene Schulden abbezahlt
Wer das Gesuch für einen Notkredit unterschreibt, verpflichtet sich, das zur Verfügung gestellte Geld ausschliesslich zur Sicherung der Liquiditätsbedürfnisse des Unternehmens zu verwenden. Das tat der Beschuldigte gemäss Anklage nicht. Stattdessen soll er die 290’000 Franken zwischen dem 2. und dem 20. April 2020 bar abgehoben oder überwiesen haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 32-Jährigen vor, das Geld in unrechtmässiger Bereicherungsabsicht bezogen und damit Privatdarlehen sowie geschäftliche Altlasten beglichen zu haben. Aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation sei er für die Summe nie ersatzfähig gewesen. Allein wegen des Betrugsvorwurfs droht dem Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Anm. der Redaktion: Weitere Gerichtsfälle, auch im Kanton Zürich, haben bereits stattgefunden oder finden in den kommenden Wochen und Monaten statt. In Zürich laufen insgesamt 240 Verfahren gegen Covid-Kreditbetrüger mit einer mutmasslichen Deliktsumme von 41 Millionen Franken. Man sollte aber auch diese Zahlen beiziehen (gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft): Insgesamt flossen 22’700 Covid-Hilfskredite mit einem Gesamtvolumen von 2,8 Milliarden Franken in den Kanton Zürich. Damit könnte, gemäss heutigem Stand, bei rund einem Prozent aller Hilfskredite ein Betrug vorliegen (wobei die Schadenssumme bei knapp 1,5 Prozent der ausbezahlten Hilfsgelder liegt). 

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