Betreibungsauskunft am Postschalter bestellen (Verfahren sistiert) Hinzugefügt am 11. Oktober 2016 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | Aufgrund eines Schreibens der Post vom 5. Oktober 2016 wurde nachfolgende Newsmeldung aufbereitet. Dies hat in den letzten Tagen für erhebliche Unruhe gesorgt. Gemäss Rückmeldung der Post gibt es ab dem 12. Oktober 2016 keine Betreibungsauskünfte am Postschalter. Das Verfahren wird überprüft und möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen (nach Absprache mit dem Bund / eSchKG, den Aufsichtsbehörden und den EDV-Programmanbietern). In einer Mitteilung der Post CH AG, datiert vom 17. Oktober 2016, teilt sie wie folgt mit: „Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen zu unserem Schreiben zur Dienstleistung Betreibungsregisterauszug bestellen. Ihre Rückmeldungen haben uns veranlasst, das Angebot in dieser Form nicht wie geplant am 12. Oktober 2016 einzuführen. Die Dienstleistung wird überarbeitet und Sie werden so früh wie möglich über das weitere Vorgehen informiert.“ Ab dem 12. Oktober 2016 können die Kundinnen und Kunden der Post bei jeder Poststelle in der Schweiz Betreibungsregisterauszüge bestellen. Der Preis für die Bestellung einer Selbstauskunft bei der Post beträgt CHF 29.00. Bei dieser Kostenzusammenstellung nimmt die Post eine zusätzliche Servicegebühr, für die Abwicklung und das Handling der Bestellung, von CHF 11.00 ein. Die Post schreibt in einem Mitteilungsblatt an die Betreibungsämter, dass das Schalterpersonal im Sinne einer voller Transparenz die Kundinnen und Kunden jeweils über die Zusammensetzung des Preises, sowie die Möglichkeit des direkten Bezuges bei den Betreibungsämtern informiert. Auf beinahe sämtlichen zürcherischen Betreibungsämtern ist der Bezug eines Betreibungsregisterauszuges heute einfach und bequem online möglich. Dies zu einer einheitlichen Gebühr von CHF 18.00 (Auszug CHF 17.00 + CHF 1.00 Porto). Der Versand erfolgt in der Regel an die aktuelle Wohnadresse. Die Post teilt in einem Schreiben mit, dass auch die Betreibungsämter von dieser Dienstleistung profitieren. In welchem Sinne sie das meint, sofern ein Betreibungsamt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Online-Bestellung bietet, ist nicht klar ersichtlich. Für die Kundinnen und Kunden der Post haben die zusätzlichen Kosten über CHF 11.00 nur ihren Wert, sofern sie den Registerauszug innert nützlicher Frist z.B. an der Poststelle ihres Arbeitsplatzes abholen können. Es ist zudem davon auszugehen, dass die elektronische Datenübermittlungsplattform des Bundes (eSchKG) in naher Zukunft unter Anderem auch die Möglichkeit bietet, eine Selbstauskunft über diese zu beziehen. Der effizienteste und kostengünstigste Weg um eine Betreibungsauskunft zu erhalten, bleibt für natürliche Personen aber nach wie vor die direkte Bestellung über die Online-Dienste eines Betreibungsamtes oder der direkte Gang auf das Amt. Die Postchefin Susanne Ruoff gab in der Sonntagszeitung vom 30. Oktober 2016 im Fokus-Interview unter anderem folgende Aussagen über die Ab- und Umbaupläne beim drittgrössten Arbeitgeber der Schweiz (Interview Jürg Meier): Andere Länder haben ihre Poststellen attraktiver gemacht. Man kann Ausweise beantragen, die theoretische Fahrprüfung ablegen und anderes mehr. Warum hat die Schweizerische Post das verpasst? Diese Frage ist berechtigt. Wir bieten in einigen Kantonen auch sogenannte Behördendienstleistungen. Wir führen viele Gespräche, um weitere Angebote in die Poststellen zu integrieren. Aber in der Schweiz ist das nicht einfach, weil die Gemeinden und Behörden eine sehr wichtige Rolle spielen. Sie bieten viele dieser Dienstleistungen mit eigenem Personal an. Die Gemeinden sperren sich? Das kann man so nicht sagen. Es ist von Kanton zu Kanton ganz unterschiedlich. Von manchen Gemeinden können wir zusätzliche Dienstleistungen übernehmen, bei anderen geht das nicht. Das ist nun einmal der föderalistische Ansatz der Schweiz, den ich gut finde und den wir als Post respektieren.