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Neue Polizeigesetze

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Neue Polizeigesetze

Hinzugefügt am 28. April 2026 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag 20 Minuten vom 27. April 2026 / von Shirin Camenisch)

Zürich und Zug haben jüngst ihre Polizeigesetze verschärft. Befürworter sprechen von notwendigen Anpassungen, Kritiker warnen hingegen vor einer Ausweitung staatlicher Überwachung: «Demokratie darf ihre Bürger nicht unter Generalverdacht stellen».

Darum gehts

  • Der Kanton Zürich hat seine Polizeigesetze verschärft, um der Polizei mehr Kompetenzen zu geben. Andere Kantone prüfen ähnliche Schritte.
  • Befürworter bezeichnen die Revision als notwendig, um mit der technologischen Entwicklung Schritt zu halten.
  • Kritiker warnen vor staatlicher Überwachung und dem Sammeln sensibler Daten ohne konkreten Tatverdacht.

In mehreren Kantonen geben derzeit verschärfte Polizeigesetze zu reden. Ziel sei es, den Strafverfolgungsbehörden mehr Kompetenzen und modernere Instrumente an die Hand zu geben. Doch wo Befürworter argumentieren, die Polizei müsse mit der technologischen Entwicklung und neuen Formen der Kriminalität Schritt halten – etwa bei organisierter Kriminalität, Menschenhandel oder Terrorismus, warnen Kritiker vor einer schleichenden Ausweitung staatlicher Überwachung.

Zürcher Polizeigesetz-Revision in der Kritik
Ein aktuelles Beispiel liefert der Kanton Zürich. Ende März stellte sich die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat geschlossen hinter die Revision des Polizeigesetzes. Sie wurde mit 117 zu 57 Stimmen angenommen. Die Revision sieht unter anderem vor, dass die Polizei mit richterlicher Genehmigung auch in geschlossenen Online-Foren ermitteln darf. Zudem solle eine klare Rechtsgrundlage für den Datenaustausch zwischen Polizeikorps und anderen Behörden geschaffen werden. Ziel sei eine effizientere Prävention und Strafverfolgung, insbesondere bei Gewalt- und Sexualdelikten, Extremismus und Terrorismus.

Kritiker warnten vor einer zu ungenauen Formulierung der Revision, die aus ihrer Sicht zu viel Spielraum lässt. So könnten etwa besondere personenbezogene Daten, zu denen auch religiöse, weltanschauliche oder politische Ansichten gehören, ohne konkreten Tatverdacht gesammelt werden.

Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) bezeichnete die Vorlage hingegen als moderat. Auch die kantonale Datenschutzbeauftragte habe nichts gegen die Änderungen eingewendet. Dem linken Lager im Kantonsrat entgegnete er: «Wenn Sie wirklich ein solches Problem mit diesem Gesetz haben, alles ablehnen und der Polizei überhaupt keine zusätzlichen Kompetenzen geben wollen, dann ergreifen Sie bitte das Referendum.» Wie SRF berichtete, hiess es von linker Seite jedoch, man werde wohl darauf verzichten.

«Überwachung greift in Privatsphäre von uns allen ein»
Auch zivilgesellschaftliche Organisationen üben Kritik. Für Rahel Estermann, Co-Geschäftsleiterin der Digitalen Gesellschaft, geht der Ausbau der Polizeikompetenzen zu weit: «Die Datensammlung und die Überwachung greifen in die Privatsphäre von uns allen ein, obwohl die allermeisten Einwohnerinnen und Einwohner nichts mit Straftaten zu tun haben und kein Verdacht besteht.» Eine demokratische Gesellschaft dürfe ihre Bevölkerung nicht unter Generalverdacht stellen.

Grundsätzlich lehnt Estermann den Einsatz neuer Technologien nicht ab. Das sogenannte Predictive Policing und künstliche Intelligenz müssten jedoch zurückhaltend und sorgfältig eingesetzt werden. «Wir dürfen es nicht einer von Vorurteilen getriebenen Wahrscheinlichkeitsrechnung überlassen, ob Menschen unter Verdacht geraten», sagt sie. Gleichzeitig bleibe der Abbau von Privatsphäre für viele abstrakt, obwohl die Schweizer Bevölkerung den Datenschutz eigentlich hoch gewichte.

Bundesgericht setzte bereits bei Luzerner Vorlage Grenzen
Dass es schon bei früheren Gesetzesrevisionen ähnliche Bedenken gab, zeigt das Beispiel Luzern. Dort kassierte das Bundesgericht 2024 mehrere Bestimmungen des neuen Polizeigesetzes. Unter anderem wurde die automatisierte Fahrzeugfahndung und -überwachung aufgehoben, die eine systematische Erfassung von Autonummern sowie Bildern von Fahrzeuginsassen ermöglicht hätte. Ebenfalls unzulässig war aus Sicht des Gerichts ein zu weit gefasster Datenaustausch zwischen Behörden.

Auch beim Predictive Policing setzte das Bundesgericht der Luzerner Vorlage Grenzen: Systeme dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Daten manuell eingegeben werden. Automatisierte Analysen durch künstliche Intelligenz, die eigenständig Muster erkennen und Prognosen erstellen, wurden untersagt.

Der Zürcher Rechtsanwalt Viktor Györffy, der die Luzerner Beschwerde vertreten hatte, sieht Parallelen zur Zürcher Vorlage. Gegenüber der WOZ sagte er, es sei kein gutes Zeichen, dass ein Gesetz in dieser Form ausgearbeitet und vom Kantonsparlament verabschiedet worden sei. Er gehe davon aus, dass sich das Bundesgericht auch mit dem Zürcher Gesetz befassen wird.

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