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Elektronische Aufbewahrung von Verlustscheinen

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Elektronische Aufbewahrung von Verlustscheinen

Hinzugefügt am 5. September 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

Die Nationalrätin Doris Fiala und 17 Mitunterzeichnende fordern in einer Motion, dass die Verlustscheine elektronisch aufbewahrt werden können.

Motion 19.3694, eingereicht am 19. Juni 2019 (Stand der Beratungen: Im Rat noch nicht behandelt)

Eingereichter Text
Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und falls notwendig, andere gesetzliche Bestimmungen sind so anzupassen, dass die Verlustscheine auch elektronisch aufbewahrt werden können.

Begründung
Kann eine Person eine Rechnung nicht bezahlen, wird nach durchgeführten Verfahren ein Verlustschein ausgestellt. Der Verlustschein ist die amtliche Bescheinigung, dass eine Forderung am Ende des Betreibungs- oder Konkursverfahrens unbezahlt geblieben ist. Er ist unverzinslich und verjährt innerhalb von 20 Jahren. Wenn der Schuldner wieder neu betrieben wird, verlängert sich die Frist um weitere 20 Jahre. Im Sinne des Gesetzes gelten die Verlustscheine als Schuldanerkennungen. Sie müssen in Papierform aufbewahrt werden, um ihren Wert zu behalten. Da gesamtschweizerisch Millionen von Verlustscheinen aufbewahrt werden müssen, entstehen erhebliche Kosten für die Aufbewahrung dieser Dokumente, insbesondere für die Kosten der notwendigen Flächen/Räume. Im Zeitalter der Digitalisierung sollten die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden, damit eine elektronische Version der Verlustscheine aufbewahrt werden kann, und diese ihre Gültigkeit behalten.

Der Bundesrat beantragt am 21. August 2019 die Annahme der Motion.

Doris Fiala, Nationalrätin (FDP)

 

 

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