NR: Motion tiefere Gebühren abgeschrieben Hinzugefügt am 17. Dezember 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | Am 13. Dezember 2017 reichte der Nationalrat Philippe Nantermod (FDP) eine Motion ein, in welcher der Bundesrat aufgefordert wird, die in der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG) vorgesehenen Gebühren anzupassen. Die Gebühren müssen gesenkt werden, um landesweit ein Gleichgewicht der Jahresrechnungen unter den Betreibungs- und Konkursämtern zu gewährleisten und übermässige Gewinne zu vermeiden. Falls notwendig, sollen kantonale Gebührenansätze ermöglicht werden. Am 21. Februar 2018 nimmt der Bundesrat Stellung und beantragt die Ablehnung der Motion, ist aber bereit, unverzüglich eine Analyse des Kostendeckungsgrades im Betreibungs- und Konkurswesen durchzuführen. Er behält sich vor, im Zweitrat Antrag auf Änderung der Motion in einen Prüfauftrag zu stellen, falls die Motion entgegen seinem Antrag im Nationalrat angenommen werden sollte. Am 20. Dezember 2019 wird die Motion abgeschrieben, weil sie nicht innert zwei Jahren im Rat abschliessend behandelt wurde. Zu beachten ist jedoch, dass der gleichnamige Nationalrat am 6. März 2018 ein Postulat (18.3080) zur gleichen Thematik „Zu hohe Gebühren bei Schuldbetreibung und Konkurs“ eingereicht hat. In der Begründung heisst es unter anderem, dass „einige Betreibungs- und Konkursämter äusserst gewinnbringend arbeiten, während andere defizitär sind. Diese Analyse soll die Gründe für die kantonalen Unterschiede beleuchten, die schwer zu verstehen und zu erklären sind. Gleichzeitig könnten auch Empfehlungen zur künftigen Senkung der Gebühren abgegeben werden.“ Am 9. Mai 2018 beantragt der Bundesrat die Annahme des Postulates. Motion NR: Tiefere Gebühren