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NR: Staatliche Gläubiger müssen auf Konkurs betreiben

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NR: Staatliche Gläubiger müssen auf Konkurs betreiben

Hinzugefügt am 2. März 2022 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(SDA-Meldung / Textauszug vom 2. März 2022)

Auch staatliche Gläubiger müssen Schuldner neu auf Konkurs betreiben. In diesem Sinne hat der Nationalrat am Mittwoch die letzte inhaltliche Differenz zum Ständerat im Rahmen der Revision des Konkursgesetzes bereinigt. Die Ratslinke wehrte sich vergeblich für ein Wahlrecht für staatliche Stellen.

Demnach hätten Stellen wie die Steuerverwaltung oder die Suva situationsbedingt entscheiden können sollen, ob sie eine Betreibung auf Pfändung oder Konkurs fortsetzen wollen. Der Zwang zum Konkurs sei ein Paradigmenwechsel mit langfristig negativen Folgen, sagte Florence Brenzikofer (Grüne/BL). Wenn man den Staat zum Konkursverfahren zwinge, werde das sehr teuer, und die neue Regel sei zudem nicht umsetzbar, sprach sich auch Tamara Funiciello (SP/BE) für ein Wahlrecht aus. Darauf hätten auch die Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz in einem Brief hingewiesen. Gut gemeint sei nicht immer gut gemacht.

Sechzig Prozent aller Konkursverfahren würden mangels Aktiven eingestellt, gab Judith Bellaïche (GLP/ZH) zu bedenken. Allein die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) führe jährlich 70’000 Verfahren durch, dies bei Kosten von 1500 bis 2000 Franken pro Verfahren. Diese Kosten stünden in keinem Verhältnis zur Wirkung.

Bundesrat kann mit Konkurszwang leben
Die bürgerliche Ratsmehrheit setzte sich aber schliesslich durch und der Rat schwenkte mit 94 zu 77 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die strengere Version des Ständerats um. Dies, nachdem auch Justizministerin Karin Keller-Sutter ausgeführt hatte, der Bundesrat könne mit der Lösung „sehr gut leben“.

Kommissionssprecher Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) zeigte sich überzeugt, dass ein Wahlrecht für die öffentliche Hand dazu führe, dass diese Stellen in der Tendenz immer auf Pfändung betreiben würden. Und dies sei nicht im Sinne, missbräuchliche Konkurse besser zu verhindern, assistierte Christian Lüscher (FDP/GE). Konkursite Firmen sollten nicht im Markt bleiben und andere Unternehmen weiter konkurrenzieren können…

Hohe Schäden durch missbräuchliche Konkurse
Jährlich entstehen laut Expertenschätzungen Schäden von mehreren hundert Millionen Franken durch missbräuchliche Konkurse. Ein Konkurs soll Unternehmen gemäss der Vorlage des Bundesrats keinen Vorwand mehr bieten können, Löhne und Schulden nicht zu zahlen und andere Unternehmen auf unlautere Weise zu konkurrenzieren.

Das Herzstück der Vorlage bilden Massnahmen im Strafrecht. Mit einem Tätigkeitsverbot wird Missbräuchen der Riegel geschoben. Ein Gericht kann ein solches bei einem Konkurs- oder Betreibungsdelikt bereits heute anordnen und jemandem eine Funktion in einem Unternehmen verbieten. Neu soll das im Strafregister eingetragene Tätigkeitsverbot den Handelsregisterämtern mitgeteilt werden. Diese sollen die betreffenden Personen aus dem Handelsregister löschen.

Ergänzend sollen präventive Massnahmen im Obligationen- sowie im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht hinzukommen. So soll die Öffentlichkeit nach den im Handelsregister eingetragenen Personen suchen und die Funktionen der Gesuchten sehen können.

Weiterlesen / zur SDA-Meldung.

Geschäft-Nr. 19.043 des Bundesrates / Chronologie (Stand der Beratungen: Von beiden Räten behandelt).

Das Geschäft wurde am 18. März 2022 durch beide Räte in der Schlussabstimmung angenommen (zur Chronologie).

SR: Staat soll nur auf Konkurs betreiben können

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