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NR: Verschuldung durch überhöhte KK-Prämien vermeiden

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NR: Verschuldung durch überhöhte KK-Prämien vermeiden

Hinzugefügt am 17. Oktober 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

Interpellation 19.4238, eingereicht von Bea Heim (SP).
Einreichungsdatum: 26.09.2019, im Nationalrat.
Stand der Beratungen: Im Rat noch nicht behandelt.

Eingereichter Text
Der Anstieg der Krankenkassenprämien ist ungebrochen. Je länger je mehr Haushalte haben Probleme, die Prämien fristgerecht zu bezahlen. Damit steigt auch die Zahl der Betreibungen aufgrund von ausstehenden Prämien. Ungefähr ein Drittel der rund 3 Millionen Betreibungen in der Schweiz betreffen Krankenkassenprämien. Die ausstehenden Forderungen sind innerhalb von zehn Jahren von 170 Millionen auf 410 Millionen gestiegen. Die Verschuldungsproblematik ist unbestritten. Verschärft wird die Verschuldung dadurch, dass die Krankenversicherungen zum Teil exorbitante Inkassokosten verrechnen. Diese liegen zum Teil bei einem Mehrfachen der ursprünglichen Forderung (vgl. NZZ, 1.6.2019). Damit werden die betroffenen Personen in die Überschuldung getrieben. In seiner Antwort auf die Interpellation 19.3441 zeigt sich der Bundesrat besorgt über diese Entwicklung, ohne aber konkrete Massnahmen ins Auge zu fassen.
Betroffen ist auch die öffentliche Hand. Mit den überhöhten Inkassokosten steigt das Risiko, dass die Betriebenen weitere Prämienrechnungen nicht bezahlen können und damit der Kanton für weitere ausstehende Prämien aufkommen muss. Da die Steuern nicht im betreibungsrechtlichen Existenzminimum enthalten sind, können die Betriebenen oft ihre Steuern nicht mehr bezahlen, womit die öffentliche Hand ein zweites Mal das Nachsehen hat. Wenn es den Krankenkassen gelingt, die ausstehenden Prämien einzutreiben, müssen sie dem Kanton nur 50 Prozent des Betrags zurückzahlen, der Kanton verliert also noch einmal 35 Prozent der zuvor der Krankenkasse vergüteten Ausstände.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Hat der Bundesrat Kenntnis von der Problematik der überhöhten Inkassokosten und wie gedenkt der Bundesrat, diese Praxis der Krankenkassen zu unterbinden? Zieht er die Möglichkeit in Betracht, einen Gebührentarif für das Krankenkassen-Inkasso zu erlassen, analog GebV SchKG?
  2. Ist er auch der Meinung, dass die Kantone nach der Übernahme der Prämienausstände auch die Verlustscheine übernehmen sollten, da sie erstens oft die gleichen Personen auch aufgrund ausstehender Steuerrechnungen betreiben müssen, zweitens auf überhöhte lnkassokosten verzichten können und drittens wenn die ausstehenden Prämien bezahlt werden, auch den vollen Betrag zurückerhalten?

Heim Bea, Nationalrätin (SP)

Das Geschäft der Krankenkassen mit Schuldnern

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