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Parkkontroll-Firma sorgt für Unmut

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Parkkontroll-Firma sorgt für Unmut

Hinzugefügt am 27. Juli 2022 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag 20 Minuten vom 26. Juli 2022 / von Michelle Ineichen)

„Die ganze Nachbarschaft regt sich auf“ – Eine Winterthurer Parkkontroll-Firma soll auf Besucherparkplätzen Bussen verteilen.

Das Geschäftsmodell von Parkkontroll-Firmen scheint simpel: Die Unternehmen erwirken für die Besitzer von privaten Parkplätzen mittels einer Vollmacht ein richterliches Parkverbot und stellen unberechtigt abgestellten Fahrzeugen Umtriebsentschädigungen aus. Bei Nichtzahlung wird mit einer Strafanzeige gedroht.

Parkkontroll-Firmen stehen aber in der Kritik: Gegen eine Firma läuft bereits ein Strafverfahren, nachdem ein Betroffener gegen die «Parkplatzmafia» Anzeige einreichte. Zudem schränkte kürzlich ein Urteil des Obergerichts das Tätigkeitsgebiet ähnlich operierender Firmen stark ein. Wie ein Leser sagt, lasse sich die Winterthurer Parkkontroll-Firma Parkon trotzdem nicht davon abhalten, auch auf Besucherparkplätzen seines Wohnorts Umtriebsentschädigungen zu verteilen. «Die ganze Nachbarschaft regt sich auf», sagt der 43-Jährige aus Niederhasli ZH. Laut dem Leser werden die Umtriebsentschädigungen mehrheitlich in der Nacht verteilt. Dass die Umtriebsentschädigungen Polizeibussen ähnlich sehen, sei extrem irreführend, so der Leser. «Es würde mich nicht wundern, wenn Leute tatsächlich bezahlen.»

Auch seine Mutter habe bereits mehrere Umtriebsentschädigungen von Parkon erhalten. Bezahlt habe sie diese jedoch nicht. «Weder Parkon noch die Polizei haben sich deswegen bei meiner Mutter gemeldet», sagt der Leser.  Mit seiner Kritik an Parkon ist er nicht allein. In den Online-Rezensionen zum Unternehmen überwiegen die negativen Kommentare klar: «Ich habe eine Umtriebsentschädigung erhalten, obwohl ich für den Parkplatz bezahlt habe», schreibt etwa eine Person. «Wie kann man nur so vorgehen? Diese Firma muss vor Gericht gebracht werden», fordert eine andere Person.

Nur ein Bruchteil aller Fälle zur Anzeige gebracht
Marc Marthaler, Geschäftsführer der Parkon GmbH, weist die Vorwürfe zurück: «Wir stellen ausschliesslich Rechnungen für Umtriebsentschädigungen auf privaten Arealen aus, wenn ein richterliches Parkverbot besteht.» Dafür werde die Firma von den Eigentümern angestellt. Die Umtriebsentschädigungen würden jeweils 60 Franken betragen. Wenn diese nicht bezahlt werden, prüfe die Firma den Fall nochmals und reiche danach einen Strafantrag ein. «Es muss jedoch nur ein Bruchteil aller Fälle zur Anzeige gebracht werden», so Marthaler.

Die Kantonspolizei Zürich bestätigt, dass Strafanzeigen von Parkkontroll-Firmen eingereicht werden. «Diese werden anschliessend von uns geprüft», sagt Sprecher Alexander Renner. Er weist jedoch darauf hin, dass die Bewirtschaftung von privaten Parkplätzen dem Zivilrecht unterliegt. «Da uns diesbezüglich viele Anfragen erreichen, haben die Zürcher Polizeien ein Factsheet zum Thema erarbeitet.» Darin schreibt die Kapo unter anderem, dass einige Abschleppfirmen «ein lukratives Geschäftsfeld» eröffnet haben, indem sie sich von Privaten beauftragen lassen, unberechtigt parkierte Motorfahrzeuge auf Privatgrund abzuschleppen und anschliessend nur gegen die Bezahlung von überhöhten Abschleppgebühren herauszugeben. Wer nicht zahle, werde von den Abschleppern oft dazu gedrängt, ein Formular zu unterschreiben. Dabei handle es sich um eine Schuldanerkennung. «Das Zürcher Obergericht hat in einem neueren Entscheid festgestellt, dass die Herausgabeverweigerung des Fahrzeugs eine Nötigung darstellen kann und dass den Abschleppern kein Retentionsrecht am Fahrzeug zusteht.» 

Dürfen Private Bussen ausstellen?
Das Gesetz schreibt vor, dass auf öffentlichem Grund nur die Polizei büssen darf. Auf einem Privatparkplatz muss mit einer gut sichtbaren Tafel darauf hingewiesen werden, dass ein richterliches Parkverbot existiert. Parksünder können danach entweder direkt bei den Strafbehörden verzeigt oder von ihnen eine angemessene Umtriebsentschädigung verlangt werden. Gemäss einem Bundesgerichtsurteil ist eine Entschädigung von rund 52 Franken angemessen.

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