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Parlamentarier fordern einheitlichen Betreibungsauszug

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Parlamentarier fordern einheitlichen Betreibungsauszug

Hinzugefügt am 22. April 2025 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag Tages-Anzeiger vom 22. April 2025 / von Anja Burri)

Ein nationaler Betreibungsauszug soll Schuldenprellern das Handwerk legen. Und Mietende entlasten, die heute wieder und wieder solche Nachweise bestellen müssen.

In Kürze:

  • Parlamentarier drängen auf einen nationalen Betreibungsauszug.
  • Dieser soll Mietbetrüger stoppen, die durch Umzüge ihre Schulden verschleiern.
  • Er brächte auch Erleichterung für Hunderttausende Personen, die eine neue Wohnung suchen.
  • Der rund um die Uhr verfügbare Dienst wäre für private Bonitätsprüfer eine neue Konkurrenz.

Personen auf Wohnungssuche kennen das Thema: Ohne Betreibungsauszug kriegt heute niemand mehr eine Mietwohnung. Weil mittlerweile viele Vermieter das 17 Franken teure Originaldokument verlangen, kann eine länger dauernde Wohnungssuche ins Geld gehen. Und wer innerhalb von fünf Jahren mehrmals den Wohnort wechselt, muss sogar auf verschiedenen Ämtern Auszüge anfordern.

Ein schweizweiter Betreibungsauszug soll diese Probleme lösen. Läuft alles nach Plan, entscheidet der Nationalrat im kommenden Juni über eine Gesetzesanpassung für dessen Einführung. Wer in Zukunft einen Auszug benötigt, soll diesen über eine nationale Datenbank online herunterladen können – rund um die Uhr und ohne zusätzlichen Bürokratieaufwand.

Ende Mai fällt ein Vorentscheid in der Rechtskommission des Nationalrats. Sie hat dazu alle wichtigen Akteure befragt. Wie Recherchen dieser Redaktion zeigen, herrscht im Grundsatz Einigkeit vom Wirtschaftsdachverband Economiesuisse bis zum Schweizerischen Gemeindeverband. Und selbst der Mieterinnen- und Mieterverband und jener der Hauseigentümer (HEV) sehen es für einmal gleich: Ein nationaler Betreibungsregisterauszug macht Sinn. 

Nicht nur die Mieter, auch die Hauseigentümer erhoffen sich Vorteile. Wenn sämtliche Betreibungen an einem Ort registriert seien, steige die Verlässlichkeit der Dokumente, schreibt der HEV in seiner Stellungnahme an die Nationalratskommission. Heute gibt es 354 Betreibungskreise in der Schweiz – und ihre Daten sind nicht vernetzt. Zieht eine Person um und wechselt den Betreibungskreis, werden bestehende Betreibungen nicht übertragen. Dieses System begünstige Mietnomaden und andere Betrüger, so der HEV. Wie, das zeigt ein Fall aus Winterthur, wo ein Ehepaar auf einen klassischen Mietpreller hereingefallen ist.

Der Trick der Mietnomaden
Das Paar vermietete seine Wohnung im Stadtzentrum an einen Mann, der einen einwandfreien Betreibungsregisterauszug vorwies. Er bezahlte jedoch keinen Rappen Miete. Wie sich im Nachhinein herausstellte, hatte der Mann bereits hohe Schulden angehäuft und sich mit einem Trick beholfen. Er meldete sich im Kanton Zug als Neuzuzüger an und bestellte dort sogleich einen Betreibungsregisterauszug. Da an diesem Ort noch keine Betreibungen gegen ihn eingegangen waren, erschien der Auszug blütenrein. Wenig später meldete er sich wieder aus der Zuger Gemeinde ab – und zog beim ahnungslosen Paar in Winterthur ein.

Yves de Mestral kennt einige solche Geschichten. Der oberste Stadtammann der Stadt Zürich ist Betreibungsbeamter für den Kreis 3. Pro Jahr gebe es in der Schweiz wohl rund 1000 Fälle, in denen Zechpreller mit Auszügen aus Betreibungsregistern ihr Gegenüber täuschten, schätzt er. Gemessen an den 1,5 bis 2 Millionen Auszügen, die jedes Jahr ausgestellt werden in der Schweiz, sind das zwar wenig. «Doch das Schadenspotenzial im Einzelfall ist gross», sagt de Mestral.

Der Betreibungsbeamte hat mit der Konferenz der Stadtammänner und Stadtamtfrauen von Zürich die Machbarkeit eines schweizweiten Auszugs geprüft und so die aktuelle politische Diskussion angestossen. Im Gesetzesentwurf, den die Rechtskommission in die Konsultation geschickt hat, ist vorgesehen, dass die eOperations Schweiz AG für die Datenbank zuständig ist. Die Firma ist vollständig in der Hand der Kantone, verschiedener Gemeinden und Städte sowie von Organisationen wie etwa der Digitalen Verwaltung Schweiz.

Das Geschäft mit den Bonitätsdaten
Die Frage, wer diese heikle Datenbank betreiben und Auskünfte online zur Verfügung stellen darf, wird noch zu diskutieren geben. Da geht es auch um handfeste wirtschaftliche Interessen. Ein rund um die Uhr erhältlicher nationaler Betreibungsauszug dürfte die privaten Bonitätsprüfer konkurrenzieren. Heute arbeiten beispielsweise viele Onlineshops mit solchen Firmen zusammen, um die Zahlungsfähigkeit von Kunden zu überprüfen. SP-Nationalrat Ueli Schmezer findet die neue Lösung auch deswegen wichtig: «Der neue, nationale Betreibungsregisterauszug ist ein gutes Mittel gegen das intransparente Millionengeschäft mit Bonitätsdaten», sagt er. Dieses bezahlten letztlich die Konsumentinnen und Konsumenten. 

Economiesuisse fordert in seiner Stellungnahme, private Firmen sollten beim Betrieb des Registers nicht ausgeschlossen werden. Das wäre im Sinn von Raoul Egeli. Der Inkassounternehmer und Präsident der Gläubigerschutzorganisation Creditreform kritisiert die vorgeschlagene Lösung, weil sie «zu viele Kompetenzen beim Bundesrat» belasse. Dass das neue Register das Geschäft der Bonitätsprüfer konkurrenziere, glaubt er nicht. «Man muss aufpassen, dass man dem Betreibungsregisterauszug nicht zu viel Gewicht beimisst», sagt er. Denn bis jemand betrieben werde, daure es in der Regel lange, und kleine Forderungen würden gar nicht erst betrieben.

Unsicherheitsfaktor E-ID
Egelis Kritik dürfte es schwer haben im Parlament, wie eine Umfrage dieser Redaktion unter Parlamentariern zeigt. Zwei Leute aus der FDP-Fraktion gehören zu den treibenden Kräften hinter dem schweizweiten Betreibungsregisterauszug. Der Zuger Ständerat Matthias Michel sagt: «Im Zeitalter der Mobilität, in dem so viele Menschen ihren Wohnort wechseln, ist Transparenz gegenüber Vertragspartnern wichtig.» Es sei nicht gut, dass man heute Schulden oder eine schlechte Zahlungsmoral durch einen Wohnsitzwechsel verschleiern könne.

Und die basel-städtische liberale Nationalrätin Patricia von Falkenstein sagt: «Der Auszug zeigt neu die Betreibungsdaten aller Ämter, nicht nur eines Betreibungskreises wie bis anhin.» Weil das Parlament ohnehin das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs anpasse, bestehe jetzt Handlungsbedarf und nicht erst in ein paar Jahren, wie das der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen habe.

Allerdings könnte eine Gruppe politischer Aussenseiter den Plan erheblich verzögern. Bis am 19. April haben unter anderem die Piratenpartei, die Bewegung Mass-voll, die EDU und die Freunde der Verfassung Unterschriften gegen die Einführung der E-ID gesammelt. Sollten 50’000 gültige Unterschriften zusammengekommen sein, muss das Stimmvolk erneut über die Einführung eines staatlichen Identifikationsnachweises (E-ID) abstimmen. 

Für das Log-in zum neuen Betreibungsregisterauszug schlägt die Nationalratskommission just diese staatlich betriebene E-ID vor – auf freiwilliger Basis. Sollte die E-ID an der Urne scheitern, braucht es auch für den Betreibungsauszug eine andere Lösung, damit sich die Nutzer sicher einloggen und identifizieren können. Die Mieterinnen und Mieter müssten sich in diesem Fall darauf einstellen, noch jahrelang aufwendig Betreibungsregisterauszüge bestellen zu müssen.

Einheitlicher Betreibungsauszug – Endlich ein Schritt vorwärts bei der Digitalisierung / MEINUNG von Anja Burri

Parlamentarier drängen auf einen nationalen Betreibungsauszug – mit einem guten Nebeneffekt: Die Verbreitung der E-ID könnte so endlich gelingen.

Für einmal wird in Bern nicht Bürokratie auf-, sondern abgebaut. Das Parlament treibt die Arbeiten für einen digitalen, schweizweiten Betreibungsregisterauszug voran – das ist eine gute Nachricht! Ein solcher würde nicht nur betrügerische Mietnomaden stoppen, er brächte auch Erleichterung für Hunderttausende Personen, die eine neue Wohnung suchen.

Die Einführung eines nationalen Betreibungsauszugs lohnt sich aber auch aus einem ganz anderen Grund. Die öffentliche Schweiz ist in vielen Belangen nach wie vor ein digitales Entwicklungsland. Bis vor kurzem kratzten wir alle Autobahnvignetten von den Scheiben. Unser Gesundheitssystem gehört zwar zu den fortschrittlichsten der Welt, aber es gibt nach wie vor viele Ärzte, die Patientenakten handschriftlich führen. Und die Liste der gescheiterten Digitalprojekte in der Bundesverwaltung ist lang.

Nicht nur das Potenzial für digitale Entwicklung ist gross in der Schweiz – das Misstrauen in der Bevölkerung ist es ebenso. Bestes Beispiel dafür ist die Volksabstimmung über die Einführung der E-ID vor einigen Jahren: Das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste wurde 2021 wuchtig verworfen. Viele hatten befürchtet, dass private E-ID-Anbieter mit den Daten der Bürger Geld verdienen würden.

Auszug könnte Treiber für E-ID werden
Nun gibt es einen neuen Anlauf für eine E-ID. Dieses Mal wollen Bundesrat und Parlament eine staatliche Lösung – in der Hoffnung, dass die Bedenken so kleiner sind und die E-ID auch eine mögliche Volksabstimmung überstehen würde. 

Da kommt der schweizweite Betreibungsregisterauszug gerade richtig. Hunderttausende benötigen jedes Jahr ein solches Dokument und dürften sich über den neuen, digitalen Rund-um-die-Uhr-Zugang freuen. Sie alle hätten künftig einen Anreiz, die E-ID zu benutzen, um sich für den Bezug ihres Betreibungsauszugs zu identifizieren. Der Auszug könnte so zum Treiber für die Verbreitung der E-ID in der Schweiz werden. 

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