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Rechtliche Neuerungen und Warnung vor unseriösen Schuldensanierern

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Rechtliche Neuerungen und Warnung vor unseriösen Schuldensanierern

Hinzugefügt am 16. Januar 2018 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textauszug Beobachter vom 22. Dezember 2017 / von Michael Krampf)

Was ändert sich im rechtlichen Bereich allgemein und den gesetzlichen Grundlagen per 2018? Eine Zusammenstellung der verschiedenen Anpassungen:

  • Einkaufen: Preise sollen minim sinken (der Normalsatz der Mehrwertsteuer sinkt von 8 auf 7,7 Prozent)
  • Energie: Heizöl und Strom werden teurer (Heizöl kostet ab 2018 drei Rappen mehr, beim Strom steigt die Abgabe für erneuerbare Energie um 0,8 Rappen auf 2,3 Rappen pro kWh)
  • Tarmed: Ärzte dürfen nicht mehr so viel Zeit verrechnen (die Zeit für die Grundkonsultation wird für alle Ärzte auf 20 Minuten beschränkt)
  • Post: Schluss mit der Zollrevisionsgebühr (die Post verzichtet auf die Gebühr von 13 Franken, wenn sie ein Auslandpaket stichprobenartig überprüft)
  • Gefängnis: Kurze Freiheitsstrafe wieder möglich (um Täter von weiteren Taten abzuhalten, sind kurze unbedingte Freiheitsstrafen ab drei Tagen möglich)
  • Adoption: Stiefkinderadoption leichter möglich (neu können Paare in eingetragener Partnerschaft oder im Konkubinat ihre Stiefkinder adoptieren)
  • Gläubiger: Inkassobüros dürfen überall eintreiben (das heisst; sie können ihre Gläubiger neu in der ganzen Schweiz vertreten – bisher war das in den Kantonen Tessin oder Genf nicht  zulässig)

Alle vom Beobachter festgehaltenen Änderungen auf einem Blick – unter diesem Link.

(Textauszug Beobachter vom 7. Dezember 2015 / von Michael Krampf)

Lockt ein Schuldensanierer mit Slogans wie „Sofort sorgenfrei“ oder „Wir übernehmen Ihre Schulden“, ist man an einen unseriösen Vertreter der Gattung geraten. Denn wer solche Versprechungen macht, lügt. Es gibt keine problemlose Sanierung. Und Sanierer zahlen auch keine fremden Schulden.

Solche Sanierungsbüros haben nur ein Interesse: ein möglichst fettes Honorar kassieren. Weder klären sie die finanzielle und private Situation der verschuldeten Person ab, noch erstellen sie ein taugliches Budget oder handeln mit den Gläubigern Nachlässe aus – alles unabdingbare Voraussetzungen, wenn die Sanierung gelingen soll. Weitere Hinweise, die einen Schuldensanierer als unseriös entlarven: Sie erhalten zum Beispiel einen „Sanierungsvertrag“ bereits zur Unterschrift, bevor die gesamten Schulden festgestellt sind und ein Budget erstellt wurde. Oder die Schuldensanierungsfirma bietet neben Sanierungen auch noch das Inkasso für die Gläubiger an.

Die finanzielle Misere von Anna Wenk (Name geändert) aus Dübendorf ZH begann mit einem teuren Möbelkauf und den steigenden Kosten fürs Auto. Für beides verdiente die 42-jährige Angestellte einer Reinigungsfirma zu wenig: Die Schuldenlast von rund 10 000 Franken drückte. Rettung in der Not versprach die Awag Finanz Zürich, an die sich Wenk wandte. Sie reichte eine Liste ihrer Schulden ein, und bald hatte sie einen „Sanierungsvertrag“ in der Hand. Anna Wenk zahlte insgesamt 1 100 Franken ein, von denen jedoch kein einziger an die Gläubiger weitergeleitet wurde. Als sie den Vertrag kündigte, forderte die Awag weitere 1 150 Franken Honorar und ging damit vor Gericht. Erst als der Beobachter intervenierte, zog sie die Klage zurück. In seiner Stellungnahme meint Awag-Besitzer Alfred Schneider: „Wir haben das Honorar entgegen dem Vertrag um die Hälfte reduziert.“

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