Rechtsvorschlag mittels E-Mail zulässig Hinzugefügt am 26. September 2025 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textbeitrag LawNews vom 25. September 2026 / LawMedia Redaktion) Das Bundesgericht musste kürzliche entscheiden, ob ein Rechtsvorschlag auch mittel E-Mail erhoben werden kann. Dabei erwog das Bundesgericht folgendes: Zulässigkeit der Rechtsvorschlagserhebung per E-Mail Die Erhebung des Rechtsvorschlags per E-Mail ist grundsätzlich zulässig. Empfangsprinzip Bei E-Mail-Eingaben gilt ein strenges Empfangsprinzip. Beweisrisiken Weiter bestehen bei der Erhebung des Rechtsvorschlags per E-Mail erhebliche Beweisrisiken. Beweislast Beweislast und Beweismass bezüglich der Frage, ob der Rechtsvorschlag rechtzeitig erhoben worden ist, obliegen dem Betreibungsschuldner. Vorsichtsmassnahmen Der Absender (Betreibungsschuldner) muss Vorsichtsmassnahmen treffen, um den rechtzeitigen Eingang in den Herrschaftsbereich der zuständigen Behörde belegen zu können, wobei ein Ausdruck der versandten E-Mail den entsprechenden (vollen) Beweis nicht zu erbringen vermag. Zum Bundesgerichtsentscheid BGE 149 III 218