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RR setzt auf landesweites Betreibungsregister

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RR setzt auf landesweites Betreibungsregister

Hinzugefügt am 14. Dezember 2017 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

Der Regierungsrat teilt in einer Medienmitteilung vom 14. Dezember 2017 mit, dass er auf ein landesweites Betreibungsregister setzt.

Der Regierungsrat spricht sich gegen ein einheitliches Betreibungsregister für den Kanton Zürich aus. Zwar unterstützt er die Stossrichtung einer entsprechenden Motion aus dem Kantonsrat. Er empfiehlt dem Rat aber, eine Lösung auf Bundesebene abzuwarten – aus Kosten- und Qualitätsgründen.

Will ein Gläubiger heute wissen, ob gegen eine bestimmte Person ein Betreibungsverfahren läuft, gibt ihm auch ein Betreibungsregisterauszug keine abschliessende Gewissheit. Denn unter Umständen existiert ein solches Verfahren in einem anderen der 57 Zürcher Betreibungskreise. Verschiedene parlamentarische Vorstösse auf Kantons- und auch auf Bundesebene haben darum zum Ziel, diese Situation zu verbessern.

Der Kantonsrat hat den Regierungsrat im März 2015 mit einer Überweisung einer Motion dazu verpflichtet, für ein einheitliches Betreibungsregister für den Kanton Zürich zu sorgen. Einen solchen Vorschlag legt der Regierungsrat jetzt vor. Betreibungsämter müssten demnach zusätzliche Daten erfassen und ihre Systeme anpassen, und das Obergericht müsste für alle Betreibungsämter eine gemeinsame Infrastruktur zur Verfügung stellen. Um die Kosten tief zu halten, soll eine Übergangsfrist von fünf Jahren gelten. Gleichwohl wäre mit Kosten für den Kanton Zürich in Millionenhöhe zu rechnen.

Trotzdem beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, nicht auf diesen Vorschlag einzutreten. Zwar würde die Lösung nach Ansicht des Regierungsrates im Vergleich zu heute zu aussagekräftigeren Betreibungsregisterauszügen führen. Gewissheit, dass wirklich alle zwangsvollstreckungsrechtlichen Vorgänge einer Person erfasst sind, bestünde aber auch mit der skizzierten Lösung nicht. Weil eine gewisse Rechtsunsicherheit bestehen bleibe, rechtfertigt es sich nach Ansicht des Regierungsrates nicht, die hohen Kosten in Kauf zu nehmen. Dies umso mehr, als der Bundesgesetzgeber durch mehrere parlamentarische Vorstösse zur Ausarbeitung einer Vorlage verpflichtet ist. Ein bundesweit koordiniertes Betreibungsregister würde die Aussagekraft von Auszügen erhöhen, weil sie auch Vorgänge in anderen Kantonen erfasst, hält der Regierungsrat fest.

Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat vom 6. Dezember 2017 (KR-Nr. 251/2014) – Entwurf Beschluss
171214_MM RR JI Betreibungsregister

161123_Vernetzung sämtlicher Betreibungsregister – parlamentarische Initiative (News-Beitrag)

 

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