Schulden – Privatkonkurs? Gibt es nicht mehr! Hinzugefügt am 19. April 2016 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | In einem Artikel des Beobachters vom 15. April 2016 (Ausgabe 8/2016) thematisiert der Autor zwei Bundesgerichtsentscheide von Anfang 2015 und vom 14. März 2016. Darin hat das Bundesgericht fast unbemerkt ein bedeutsames Urteil gefällt: Ein arbeitsloser Mann beantragte die Konkurseröffnung, weil er mehr als 100’000 Franken Schulden hatte. Doch das Bundesgericht wies sein Gesuch in letzter Instanz ab. Begründung: Es sei missbräuchlich, dass der Schuldner sich für zahlungsunfähig erkläre. Er habe ja kein Vermögen mehr, das man an die Gläubiger verteilen könne. Die beiden Urteile stossen in Fachkreisen auf massive Kritik. „Die Entscheide sind schlicht und einfach gesetzeswidrig“, sagt der Berner Anwalt Dominic Gasser. Gasser betreute während 20 Jahren im Bundesamt für Justiz den Fachbereich SchKG. Er war federführend bei der Gesetzesrevision und gilt in der Schweiz als SchKG-Koryphäe. Inzwischen halten sich mehrere Gerichte an die Lausanner Urteile. Einige weigern sich jedoch, diese umzusetzen und bei vielen Gerichten stossen die Bundesgerichtsentscheide auf Unverständnis. „Ich kann die Urteile nicht nachvollziehen und werde Ihnen daher auch nicht folgen“, sagt zum Beispiel Felix Ziltener, Konkursrichter am Bezirksgericht Zürich. Den gesamten Artikel im Beobachter finden Sie nachfolgend: 160415_Privatkonkurs? Gibt es nicht mehr! (Beobachter)