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Schulden tilgen: Covid-Kredite für private Zwecke genutzt

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Schulden tilgen: Covid-Kredite für private Zwecke genutzt

Hinzugefügt am 6. November 2023 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag Blick vom 6. November 2023 / von keg, Frontseite: Symbolbild)

Um seine zwei Restaurants am Laufen halten zu können, erhielt ein Wirt zwei Kredite in Höhe von 30’000 und 150’000 Franken. Doch er verwendete das Geld für private Zwecke – und machte falsche Angaben. Nun verurteilt das Kriminalgericht Luzern den Gastronomen.

Dass es bei den Covid-Krediten zum Missbrauch im grossen Stil kam, ist nichts Neues. Doch nach und nach landen immer mehr Fälle deswegen vor Gericht. So kürzlich auch im Kanton Luzern. Wie «20 Minuten» berichtet, wurde dort ein heute 42-Jähriger wegen mehrfachen Betrugs, Urkundenfälschung und Geldwäscherei verurteilt.

Covid-Kredit, um Schulden bei eigenen Kindern zu zahlen
Der Luzerner Pizzeria-Betreiber nutzte die Covid-Gunst gleich zweimal. So erhielt er im April 2020 einen Covid-19-Überbrückungskredit über 30’000 Franken. Das Geld nutzte er nicht nur für die Weiterführung seines Betriebs, sondern tilgte damit private Schulden. Unter anderem bei seinen eigenen Kindern, deren Sparbücher er zuvor für sein Geschäft belastet hatte.

Demnach wollte er mindestens 12’000 Franken des Kredits auf die ebenfalls von ihm kontrollierten Jugendsparkonten überweisen. Das Geld hat er laut Urteil nur erhalten, weil sich die Bank und die Bürgschaftsorganisation darauf verlassen hatten, dass die Angaben der Kreditvereinbarung stimmten. Zudem sollte das geliehene Geld zurückbezahlt werden – was aber nicht geschah.

Kredit für geschlossenes Restaurant
Dann erhielt der Beschuldigte einen zweiten Covid-Kredit über 150’000 Franken – für ein Luzerner Restaurant, das er zwar früher mal geführt, aber nach nur knapp acht Monaten aufgegeben hatte, weil es nicht gut lief. Obwohl ihm von Anfang an klar war, dass er sich damit strafbar machte, stieg er auf einen Vorschlag eines Bekannten ein, so die Anklage.

Im Kredit-Antrag machte er schliesslich falsche Angaben, gab etwa einen Umsatzerlös von rund 1,7 Millionen statt der tatsächlichen 25’000 Franken an, unterschrieb die Vereinbarung und schickte sie von seinem E-Mail-Account aus ab.

Nun muss er mit den Konsequenzen seiner Taten leben. Das Kriminalgericht Luzern verurteilte ihn nach einem Geständnis im abgekürzten Verfahren zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten, bei einer Probezeit von drei Jahren. Zudem erhielt er eine Geldstrafe über 5400 Franken und musste sich verpflichten, der Bürgschaftsgenossenschaft einen Schadenersatz von rund 176’000 Franken zu zahlen – zuzüglich Zinsen.

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