SP-Kantonsräte machen mobil gegen Gebührenwahnsinn Hinzugefügt am 22. Mai 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textbeitrag Der Landbote, Zürichsee-Zeitung vom 22. Mai 2019 / von Patrick Gut, mit freundlicher Genehmigung der Redaktion zur Publikation freigegeben) Fast jede zweite Betreibung im Kanton Zürich wird von einer Krankenkasse eingeleitet. Dies basierend auf der Grundlage, dass rund 400 000 Betreibungen 2018 im Kanton Zürich eingeleitet wurden. Etwa 170 000 davon stammen von einer Krankenkasse. Die Versicherer wollen so geschuldete Prämien oder Kostenbeteiligungen eintreiben. Nach geltendem Recht müssen die Versicherer das ganze Verfahren durchziehen, bis zuletzt ein Verlustschein bleibt. Damit wenden sie sich an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) und erhalten 85 Prozent ihrer Forderung zurück. Teil der Forderung sind auch die Gebühren, welche im Betreibungsbegehren anfallen. Im Frühling 2018 hat die SVA 48,1 Millionen Franken an die Krankenkassen vergütet. Der Betrag basiert auf den 36 490 Verlustscheinen, die im Jahr 2017 ausgestellt wurden. Millionen an Gebühren Von den gut 48 Millionen Franken sind etwa 7 Millionen auf besagte Gebühren zurückzuführen. Rund 200 Franken kostet ein einzelner Fall. Drei SP-Kantonsräte wollen nun an diesem System rütteln. Dazu haben sie ein Postulat eingereicht. „Viele der Betreibungen sind unnötig, da zum Vornherein feststeht, dass die Betreibung mit einem Verlustschein enden wird“, begründen sie ihren Vorstoss. Statt eines Verlustscheins soll ein Auszug aus dem Betreibungsregister genügen, um die Forderung der Krankenkasse zu begründen. Und zwar dann, wenn aus dem Auszug hervorgeht, dass im laufenden Jahr oder in den letzten sechs Monaten bereits ein Verlustschein auf dieselbe Person ausgestellt wurde. Thomas Winkler ist Präsident des Verbandes der Gemeindeammänner und Betreibungsbeamten des Kantons Zürich (VGBZ). Die Gebühr für einen Verlustschein sei zwar gar nicht so hoch, die Gesamtsumme allerdings beträchtlich. Insofern habe er Verständnis für das Anliegen. Trotzdem hat Winkler Einwände: Wenn auf eine Person ein Verlustschein ausgestellt sei, bedeute dies nicht automatisch, dass da kein Geld zu holen sei und sich die Versicherer an die SVA wenden können. Auf Sozialhilfebezüger möge das zwar zutreffen, nicht aber auf Personen mit einer Lohnpfändung. Flut von Anfragen droht Mit dem Systemwechsel sehen sich die Betreibungsämter mit einer Flut von Anträgen auf Registerauszüge konfrontiert. Diese müssten sie den Krankenkassen zudem gratis liefern. Winkler setzt zudem Fragezeichen, was die Aussagekraft der Auszüge angeht, wenn der Eintrag von Betreibungen entfallen würde. „Sie würde damit nicht besser.“ Thomas Marthaler ist einer der Postulanten. Der Friedensrichter war früher selber als Betreibungsbeamter tätig. Was die Qualität der Betreibungsauskünfte angeht, gibt er Winkler Recht, sagt aber: „Sozialpolitisch wäre die Anpassung trotzdem sinnvoll. Der Leumund der Betroffenen ist ohnehin schon schlecht. Es macht keinen Sinn, ihn noch schlechter darzustellen.“ FDP-Fraktionspräsidentin Beatrix Frey-Eigenmann kann dem Vorstoss wenig abgewinnen. „Er setzt am falschen Ende an“, sagt sie. Bevor man die administrativen Hürden für die Versicherer senke, gelte es herauszufinden, weshalb es überhaupt zu der hohen Zahl von 36 490 Verlustscheinen gekommen sei. Seite_21_Der_Landbote_2019-05-22 Postulat KR: Keine unnötigen KK-Betreibungen Motion NR: Automatische Löschung von Betreibungen Besserer Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen