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SR: Staat soll nur auf Konkurs betreiben können

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SR: Staat soll nur auf Konkurs betreiben können

Hinzugefügt am 3. Dezember 2021 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

( Textbeitrag Redaktion VGBZ vom 3. Dezember 2021)

Der Ständerat hält an seiner strengeren Variante fest, wonach auch staatliche Gläubiger für die Geltendmachung ihrer Forderungsrechte gegenüber Unternehmen den Rechtsweg der Konkursbetreibung wählen müssen.

Der Ständerat folgte in zwei zu bereinigenden Punkten dem Nationalrat (mit 23 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung sprach er sich für die Abschaffung des rückwirkenden Austritts aus der Revisionspflicht aus, wie auch bei der Differenz zur Verankerung von Regeln zum Handeln mit Mantelgesellschaften von faktisch liquidierten Firmen).

Nachdem der Nationalrat am 30. September 2021 mit 115 zu 73 Stimmen bei 2 Enthaltungen in Abweichung zum Ständerat entschieden hat, dass der Staat bezüglich Art. 43 SchKG ein Wahlrecht hat (auf Pfändung oder Konkurs) und gegen die Beschränkung einzig auf das Konkursverfahren votierte, ging das Geschäft auch in diesem Punkt wieder zurück in den Ständerat. Dieser folgte am 1. Dezember 2021 der eigenen Kommission mit 28 zu 15 Stimmen bei 0 Enthaltungen und hält daran fest, dass der Staat zukünftig kein Wahlrecht haben soll und bei der Fortsetzung der Betreibung automatisch den Konkursweg einschlagen muss. Verschiedene Voten dazu findet man unter diesem Link (Rieder Beat, VS / Ettlin Erich, OW / Caroni Andrea, AR / Schmit Martin, GR, Würth Benedikt, SG / Noser Ruedi, ZH / Sommaruga Carlo, GE).

Wegen der einen verbliebenen Differenz geht das Gesetzgebungsgeschäft zur Differenzbereinigung an den Nationalrat zurück.

Nachfolgend die Wortmeldung der Bundesrätin Keller-Sutter Karin vor der Abstimmung zur Thematik des Wahlrechts: 

„Ich habe bereits in der letzten Runde darauf aufmerksam gemacht, dass der Bundesrat in der Vernehmlassung vorgeschlagen hatte, die Ausnahmeregelung für die besonderen Forderungen in Artikel 43 zu streichen. Sie erinnern sich: Insbesondere die Gemeinden haben diesen Vorschlag stark kritisiert, weil die vom Gläubiger zu leistenden Vorschüsse bei der Konkursbetreibung höher als bei der Betreibung auf Pfändung sind. Die Gemeinden erwarteten aufgrund der neuen Regelung Mehrkosten und waren nicht bereit, diese zu übernehmen. Der Bundesrat hat die Kritik der Gemeinden aufgenommen und den ursprünglichen Vorschlag, der in der Vernehmlassungsvorlage war, fallengelassen. Der stark abgeschwächte Entwurf des Bundesrates würde es den betroffenen Gläubigern ermöglichen zu wählen, auf welchem Weg die Betreibung fortgesetzt werden soll. Es zeigte sich anhand der in der Vernehmlassung geäusserten Kritik, dass die meisten Gläubiger sich in Zukunft aus Kostenüberlegungen wohl weiterhin für die Betreibung auf Pfändung entscheiden werden. Das ursprüngliche rechtspolitische Ziel dieser Revision, nämlich die Beseitigung zahlungsunfähiger Unternehmen, würde mit dieser Regelung daher voraussichtlich nicht vollständig erreicht. Das muss man einräumen, das haben auch die Anhörungen vor Ihrer Kommission gezeigt. Ihr Rat hat sich deshalb klar entschieden, wieder zur Lösung des Vorentwurfes, der kritisiert worden war, zurückzukommen. Der Nationalrat hat in Abweichung dazu auf Antrag seiner Kommission entschieden, zum Kompromissvorschlag des Bundesrates zurückzukehren. Somit wäre ein Gläubiger, der die höheren Kosten nicht übernehmen will, nicht gezwungen, auf Konkurs zu betreiben. Er könnte dies – anders als nach geltendem Recht – tun, wenn er will. Das würde das Problem nicht wirklich lösen, aber es wäre ein Schritt in Richtung Problemlösung. Letztlich ist das jetzt eine politische Frage. Herr Schmid hat gesagt, dass man die Konkursverschleppung verhindern will. Wenn Sie das effektiv tun möchten, dann liegt die Lösung des Ständerates wohl näher. Wenn Sie aber den politischen Bedenken Rechnung tragen wollen, insbesondere jenen, die von den Gemeinden geäussert worden sind, dann sind die Lösung des Nationalrates und der Einzelantrag Ettlin Erich vorzuziehen. Ständerat Ettlin hat ja gesagt, dieser Kompromissvorschlag, so wie er auch vom Bundesrat unterstützt wird, sei sehr weise. Dem kann ich selbstverständlich nichts hinzufügen, ich möchte hier auch nicht widersprechen.
Sie entscheiden letztlich, wie Sie diese Differenz bereinigen wollen. Herr Ständerat Schmid hat zu Recht darauf hingewiesen: Es haben alle das gleiche Ziel. Die Frage ist jetzt einfach: Will man diesen politischen Bedenken Rechnung tragen oder nicht, und will man vielleicht ein paar Schritte hin zum Ziel machen, aber nicht den ganzen Weg gehen?“

  • Ständerat 31.05.2021 (Erstrat)
  • Nationalrat 30.09.2021 (Zweitrat)
  • Ständerat 01.12.2021 (Differenzen)

NR: Firmenpleite wegen Steuern wird möglich

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