• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Betreibungsamt
    • Einleitung
      • Einleitung der Betreibung
      • Übersicht der Betreibungsarten
      • Wen betreibt man wo?
      • Gebühren
      • Rechtsvorschlag
        • Beseitigung des Rechtsvorschlags
      • Betreibungsferien und Rechtsstillstand
    • Fortsetzung
      • Betreibung auf Pfändung – Fortsetzungsbegehren
      • Pfändungsvollzug
      • Betreibung auf Konkurs
    • Verwertung
      • Verwertungsverfahren – Verwertungsbegehren
      • Faustpfandbetreibung
      • Grundpfandbetreibung
      • Grundstückversteigerungen Kt. Zürich
    • Solvabilitätsauskünfte
      • Betreibungsauskunft erteilen
      • Betreibungsauskunft bestellen
    • Aufsichtsbehörden
  • Gemeinde- / Stadtammannamt
    • Amtlicher Befund
    • Beglaubigung
    • Gerichtliches Verbot
    • Vollstreckung und Zustellung
    • Freiw. öffentliche Versteigerung
  • Formulare / Weitere Dienste
    • Formulare / Online-Dienste
    • Grundstück-Versteigerungen
    • Ämterverzeichnis
    • Jobs
    • Links
  • Kurse
    • Aktuelle Kurse
    • Ausbildungsprogramm 2025
    • Berufsbildung Eidg. Verband
    • News(-letter)
    • Kontakt / AGB
  • News
  • Newsletter
  • Organisation
    • Kontakt
    • Organisation VGBZ
      • Vorstand
      • Fachkommissionen
      • Statuten
      • Standesregeln
      • Anforderungsprofil
      • Infobroschüre VGBZ
    • Impressum
  • Forum
  • Suchen
  • Extranet
  • mobile menu
  • Startseite
  • Forum
  • Kontakt
  • Extranet

Stadtpersonal erhält 0,8% Teuerungszulage

Home≻Uncategorized≻Stadtpersonal erhält 0,8% Teuerungszulage
  • Betreibungsamt

        Betreibungsamt

        Einleitung

        • Einleitung der Betreibung
        • Übersicht der Betreibungsarten
        • Wen betreibt man wo?
        • Gebühren
        • Betreibungsferien und Rechtsstillstand

        Fortsetzung

        • Betreibung auf Pfändung – Fortsetzungsbegehren
        • Pfändungsvollzug
        • Betreibung auf Konkurs

        Verwertung

        • Verwertungsverfahren – Verwertungsbegehren
        • Faustpfandbetreibung
        • Grundpfandbetreibung
        • Grundstückversteigerung Kt. Zürich

        Solvabilitätsauskünfte

        • Betreibungsauskunft erteilen
        • Betreibungsauskunft bestellen
  • Gemeinde- / Stadtammannamt

        Gemeinde- / Stadtammannamt

        Amtlicher Befund

        Beglaubigung

        Gerichtliches Verbot

        Vollstreckungen und Zustellungen

  • Formulare / Weitere Dienste
  • Kurse
  • News
  • Organisation

Stadtpersonal erhält 0,8% Teuerungszulage

Hinzugefügt am 20. März 2025 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag Tages-Anzeiger vom 19. März 2025 / von Pascal Unternährer)

Die Angestellten der Stadt Zürich bekommen allerdings einen tieferen Teuerungs­ausgleich als jene des Kantons. Das hat einen banalen Grund.

In Kürze:

  • Die Stadt Zürich erhöht ab April die Löhne um 0,8 Prozent wegen der Teuerung.
  • Lehrlinge erhalten erstmals seit 2012 einen Anstieg ihrer Löhne, um 5,1 Prozent.
  • Kantonspersonal erhält mit 1,1 Prozent einen höheren Teuerungs­ausgleich.

Ab April erhalten die über 33’000 Mit­arbei­tenden der Stadt Zürich einen teuerungsbedingten Zustupf von 0,8 Pro­zent des Lohns. Das hat der Stadtrat beschlossen und am Mittwoch mitgeteilt.
Noch mehr freuen dürfen sich die rund 2500 städtischen Lernenden. Ihre Löhne waren bisher vom jährlichen Teuerungsausgleich ausgeschlossen und wurden nur sporadisch angepasst, letztmals 2012. Die Lehrlinge haben also während der grossen Teuerungsphase von 2021 bis 2024 keinen Ausgleich erhalten.

Nachholbedarf bei Lehrlingslöhnen
Nun werden die Löhne der Lernenden in der beruflichen Grundbildung auf einmal um 5,1 Pro­zent erhöht. Und künftig kommen sie – wie alle anderen Angestellten auch – in den Genuss der jährlichen Anpassungen. Zu verdanken haben die Lehrlinge dies der AL, die vor einem Jahr einen entsprechenden Vorstoss im Stadtparlament durchgebracht hat.

Die 0,8 Prozent für die gewöhnlichen Angestellten entsprechen der Teuerung Ende Februar im Vergleich zum Februar des Vorjahrs, und zwar gemäss dem Zürcher Index der Konsumentenpreise (ZIK).

Andere staatliche Organe stützen sich auf andere Indizes. Die Kantonsregierung beispielsweise bedient sich beim Landesindex der Konsumentenpreise (LIK), um die Löhne anzupassen. Und sie hat ein anderes Stichdatum, nämlich den August statt den Februar. Das kantonale Personal und mit ihm viele Gemeindeangestellte ausserhalb Zürichs erhalten deshalb in diesem Jahr eine teuerungsbedingte Lohnzulage von 1,1 Pro­zent, das war der LIK-Wert Ende August 2024.

Das Stadtzürcher Personal erhält also einen geringeren Lohnzustupf als seine Kolleginnen und Kollegen vom Kanton. Sein Lohn wird aber grosszügiger erhöht als jener der Angestellten des Universitätsspitals (0,5 Pro­zent) und erst recht des Kantonsspitals Winterthur, der Psychiatrischen Uniklinik in Zürich und der Integrierten Psychiatrie Winterthur, die heuer gar keinen Teuerungsausgleich erhalten.

LIK steht höher als ZIK
Tatsächlich fuhren die kantonalen Angestellten in den letzten Jahren stets besser. 2023 erhielten sie einen Zustupf von 3,5 Pro­zent, während die städtischen 2,5 Pro­zent erhielten. 2024 betrug der Unterschied 0,4 Pro­zent­punkte und aktuell 0,3, stets zugunsten des Kantonspersonals.

Handkehrum müssen die Stadtangestellten froh sein, nimmt der Stadtrat dieses Jahr nicht den LIK als Mass. Denn dieser betrug Ende Februar 2025 bloss 0,3 Prozent.

Der ZIK errechnete in den letzten Jahren eine tiefere Teuerung als der LIK. Auf den ersten Blick mag erstaunen, dass die Teuerung in der Stadt Zürich tiefer war als im ganzen Land. Das hat einerseits mit der unterschiedlichen Gewichtung einzelner Faktoren zu tun, anderseits mit tatsächlich tieferen Preisen in der Stadt, zum Beispiel für den Strom. Auch die Wohnkosten stiegen weniger stark als in anderen Landesteilen.

Bundespersonal erhält 1 Prozent
Das Personal des Bundes erhält übrigens einen Teuerungsausgleich von 1 Pro­zent im Jahr 2025.

Der Bundesrat bezieht sich bei der Berechnung zwar auf den LIK, berücksichtigt aber die durchschnittliche Jahresteuerung. Diese betrug 1,1 Pro­zent. Diesen Ausgleichswert wiederum hat der Bundesrat auf Druck des sparwilligen Parlaments um 0,1 Pro­zent­punkte gesenkt.

Haupt-Sidebar

Formulare / Weitere Dienste

  • Formulare / Online-Dienste
  • Grundstück-Versteigerungen
  • Ämterverzeichnis
  • Jobs
  • News
  • Links
  • Newsletter

© 2025 vgbz. All rights reserved.
Impressum / Datenschutzerklärung

Wenn Sie auf dieser Seite bleiben, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Mehr

Ok