Ständerat stimmt Schuldenschnitt zu Hinzugefügt am 17. März 2026 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textbeitrag Tages-Anzeiger vom 16. März 2026) Hoffnungslos verschuldete Personen sollen in der Schweiz erstmals einen Schuldenschnitt beantragen können. Der Ständerat hat die Beratung der Gesetzesänderung mit deutlicher Mehrheit aufgenommen. Hoffnungslos verschuldete Privatpersonen sollen in der Schweiz eine realistische und einmalige Chance auf die Sanierung ihrer Schulden bekommen. Der Ständerat ist bereit, entsprechende Gesetzesänderungen zu diskutieren. Gemäss der Wirtschaftsauskunftei Crif sind in der Schweiz rund 400’000 Personen verschuldet. 51 Prozent der Betroffenen sind mehr als sechs Jahre, 26 Prozent mehr als zehn Jahre verschuldet. Mit 32 zu 7 Stimmen und mit zwei Enthaltungen hiess der Ständerat die Vorlage als Zweitrat gut. Die Nein-Stimmen kamen von Vertretern von SVP, FDP und Mitte, die Enthaltungen aus der SVP-Gruppe. Der Nationalrat hatte die Vorlage im vergangenen Winter gutgeheissen. Möglichkeit eines Schuldenschnitts Zur Debatte stehen Änderungen im Gesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Wer einen Berg von Schulden hat und ihn aus eigener Kraft nicht abbauen kann, soll die Möglichkeit eines Schuldenschnitts erhalten. Allerdings müssen für ein solches Sanierungskonkursverfahren bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.