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Tätigkeit für Fachverbände

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Tätigkeit für Fachverbände

Hinzugefügt am 1. Juli 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

Textauszug aus dem Merkblatt „Empfehlungen an den Arbeitgeber“ für Tätigkeiten für den Verein der Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute (VZGV):

Um als kompetenter Berufsverband für die Interessen der öffentlichen Dienstleistungsbetriebe im Kanton Zürich einzustehen, ist der Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute auf Personen aus den einzelnen Organisationen angewiesen.

Dieses Engagement ist auch für die Gemeinden als Arbeitgeber wichtig:

  • Durch die verschiedenen Ansprechpartner und die wachsenden Anforderungen an die Gemeinden ist ein kompetenter Berufsverband entscheidend.
  • Diverse Kommissionen und Fachsektionen des VZGV setzen sich für die Interessen der Zürcher Gemeinden ein. Dies ist nur möglich, wenn die Gemeinden qualifizierte Personen und deren Fachwissen zur Verfügung stellen.
  • Mangelt es an Fachkräften in den Kommissionen, hat dies mittel- und längerfristig negative Auswirkungen auf die Nachwuchsförderung.

Für die Freistellung dieser Mitarbeitenden empfiehlt der VZGV folgenden Umgang:

  • Dozententätigkeit: Die Entschädigungen des VZGV für Dozenten decken auch die Vor- und Nachbearbeitung sowie sämtliche marktüblichen Spesen ab. Der VZGV empfiehlt, diese Entschädigung den Dozenten zu überlassen, jedoch seitens der Gemeinde keine Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen.
  • Tätigkeit Kommission/Fachsektion: Die Funktion in einer Kommission respektive einer Fachsektion ist eine Miliztätigkeit. Der VZGV empfiehlt, bei einem 100 Prozent Pensum mindestens 5 bezahlte Arbeitstage pro Jahr zur Verfügung zu stellen (bei Teilzeitpensen pro rata) sowie die Entschädigung durch den VZGV den Mitarbeitenden zu überlassen.
  • Tätigkeit in Projekten/Arbeitsgruppen: Der VZGV empfiehlt, die entsprechende Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen und eine allfällige Entschädigung dem Arbeitgeber zu überlassen.

Was gewinnt der Arbeitgeber bei Unterstützung der Mitarbeit im VZGV?

  • Die Mitarbeitenden sind stets auf dem aktuellsten Stand bezüglich Änderungen von Gesetzen, dem Branchenumfeld und den Verbandsaktivitäten.
  • Der Arbeitgeber kann direkt Einfluss auf Themengebiete des VZGV nehmen.
  • Bei Fragen oder Herausforderungen kann ein grosses und fachlich breites Netzwerk konsultiert werden.
  • Durch das Engagement und das Job Enrichment wird die Weiterentwicklung der Mitarbeitenden aktiv gefördert.
  • Nebst der Horizonterweiterung fördert die Tätigkeit innerhalb des VGZV die Sozial- und Methodenkompetenz der Mitarbeitenden.

Diese Empfehlung wird nebst dem VGBZ von sechs weiteren Fachverbanden unterstützt.

190628_VZGV – Empfehlungen an den Arbeitgeber

 

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