UBS-Managerin zahlt Steuern nicht und haut ab Hinzugefügt am 30. Juni 2023 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textbeitrag nau.ch vom 28. Juni 2023 / von Felix Müller) Adliswil ZH sucht intensiv nach einer ehemaligen Einwohnerin. Die 46-jährige Ex-UBS-Managerin hat ihre Steuern nicht bezahlt und bleibt spurlos verschwunden. Die Gemeinde Adliswil ZH ist auf der dringenden Suche nach einer ehemaligen Einwohnerin. Die 46-jährige UBS-Managerin schuldet der Stadt insgesamt rund 39’000 Franken. Sie hat ihre Steuern fürs 2021 nicht bezahlt und ist stattdessen spurlos verschwunden, berichtet die «Zürichsee-Zeitung». Die Frau arbeitete zuvor als Business Managerin und Executive Director bei der UBS. Doch jetzt reagiert sie nicht mehr auf die Schreiben der Stadt und eine Betreibung wurde im Frühling bereits zurückgewiesen: Sie wohnte da bereits nicht mehr an der gemeldeten Adresse, stellte die Polizei fest. Steuerbehörde erstellt seltene Sicherstellungsverfügung Nun hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich im Auftrag der Stadt Adliswil eine Sicherstellungsverfügung gegen die 46-Jährige erstellt. Es ist die rechtliche Grundlage für eine Beschlagnahmung von Geldern durch das Steueramt. Diese wurde mangels Zustellungsadresse im Amtsblatt publiziert. Solche Fälle sind in der Zürcher Gemeinde sehr selten, sagt die örtliche Steuerbehörde zu der Zeitung. Eine Sicherstellungsverfügung werde eigentlich nur dann ausgesprochen, wenn der geschuldete Betrag «relativ hoch» ist und die Bezahlung davon gleichzeitig «gefährdet» erscheint. Zudem müsse man davon ausgehen können, dass die Person diesen auch bezahlen kann. Denn der finanzielle und personelle Aufwand eines solchen Verfahrens ist gross: Die Verfügung kostet die Stadt rund 1500 Franken. Dazu muss sie versuchen, auf eigene Faust den neuen Wohnort der gesuchten Person aufzuspüren. Auch die Einwohnerkontrolle weiss aktuell nicht, wo die Frau sich derzeit aufhält: Sie hat sich nicht wie vorgegeben aus Adliswil abgemeldet. Auf Mailanfragen der Behörden reagierte sie bisher nicht. Bis auf Weiteres verliert sie darum den Zugang zu ihren einbezahlten Pensionskassengeldern. Steueramt wartet bis zu 20 Jahren auf sein Geld Bezahlt die Frau ihre Steuern und Gebühren nicht bis zum 19. Juli, kann die Stadt Lohnzahlungen oder etwaiges Vermögen auf Schweizer Konten mit einem Arrest belegen und einziehen. Bleibt sie aber verschwunden und hat auch kein Geld mehr hier, und sind zudem die Betreibung und Pfändung erfolglos, erhält das Steueramt einen Verlustschein. Während 20 Jahren überprüft das Steueramt dann, ob die Frau wieder zu Geld gekommen ist. Falls ja, muss sie ihre Schulden bezahlen. „Wohnung ist leergeräumt“. Stadt jagt steuerflüchtige Ex-UBS-Bankerin. Zum Textbeitrag von 20 Minuten.