Überschuldeten Personen soll ein Neustart ermöglicht werden Hinzugefügt am 1. September 2025 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Medienmitteilung Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 29. August 2025) Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, den Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (25.019) anzunehmen und damit ein Sanierungskonkursverfahren für natürliche Personen einzuführen. Die Kommission hat die Beratung der letzten Bestimmungen des Erlassentwurfs abgeschlossen und namentlich entschieden (mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen), auf die Frage der Abschöpfungsdauer zurückzukommen. Im Juni hat sie noch entschieden, diese Dauer von drei Jahren – wie vom Bundesrat beantragt – auf fünf Jahre zu erhöhen. Der Kommission hat nun ein Kompromissvorschlag vorgelegen. Dieser sieht vor, die dreijährige Abschöpfungsdauer beizubehalten, wenn die Voraussetzungen von Artikel 337 Absatz 3 des Entwurfs erfüllt sind. Die Gerichte sollen aber eine Verlängerung der Abschöpfungsdauer auf vier Jahre anordnen können, wenn der Schuldner seit mehr als einem Jahr dauernd zahlungsunfähig ist und für die Entwicklung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine aussichtsreiche Prognose gestellt werden kann. Die Kommission hat diesen Kompromiss mit 13 zu 11 Stimmen angenommen. Eine Minderheit will bei den ursprünglich vom Bundesrat vorgesehenen drei Jahren bleiben, eine zweite Minderheit beantragt, an den fünf Jahren festzuhalten, wie sie von der Kommission an der letzten Sitzung beschlossen worden sind. Mit 16 zu 9 Stimmen hat die Kommission ausserdem einen Antrag abgelehnt, der vorsah, auf die Einführung eines Sanierungskonkursverfahrens ganz zu verzichten. Dieser Antrag geht als Minderheitsantrag in den Rat. Diese Vorlage kommt voraussichtlich in der Herbstsession in den Nationalrat. (Weitere Informationen dazu Keystone/SDA – Die Schweizerische Nachrichtenagentur: Von ihrer Absicht, die Abschöpfungsdauer im Verfahren von drei – so beantragt es der Bundesrat – auf fünf Jahre zu erhöhen, rückte die RK-N wieder ab. Während dieser Zeit muss die verschuldete Person alle verfügbaren Mittel den Gläubigern überlassen und nachweisen, dass sie um ein regelmässiges Einkommen bemüht ist. Voraussichtlich im September wird der Nationalrat darüber entscheiden… Bei der Vorstellung des Vorhabens sagte der zuständige Bundesrat Beat Jans vor den Medien, laut Schätzungen könnten künftig in der Schweiz pro Jahr etwa zwei- bis zehntausend Menschen von den neuen Verfahren Gebrauch machen.) Schweizweite Betreibungsauskunft Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat die Vorlage 24.065, mit der sie neben den punktuellen Änderungen, die der Bundesrat vorschlägt, auch die gesetzlichen Grundlagen für eine schweizweite Betreibungsregisterauskunft schaffen will, zu Ende beraten. Aufgrund der Rückmeldungen der Teilnehmenden der Konsultation hat sie noch Anpassungen in den Formulierungen der neuen Gesetzesbestimmungen vorgenommen. Unter anderem präzisiert die Kommission aus Datenschutzgründen, welche Informationen im Auszug bekannt gegeben werden dürfen und beantragt, dass der Bund für den Betrieb des vorgesehenen zentralen Informationssystems zuständig ist (einstimmig). Zudem beantragt die Kommission, dass die Identifikation der Person, über die die Auskunft verlangt wird, über das Informationssystem automatisch erfolgen soll (11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung) und, dass auch Anträge für Korrekturen von fehlerhaften Einträgen im Register über das Informationssystem dem entsprechenden Betreibungsamt übermittelt werden können (14 zu 9 Stimmen). In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 22 zu 0 Stimmen angenommen. Sie wird in der Herbstsession vom Nationalrat beraten.